Erfolgreich abgemahnt: Schokolade „ohne Zuckerzusatz“, aber mit Dattelpulver
Der Anbieter des Schokoriegels „Lovechock Extra pur“ bewarb seinen Schokoriegel unter anderem mit den Aussagen „ohne Zuckerzusatz“ und 94 % Kakao. Da in dem Produkt aber insgesamt mehr als 8 Prozent Datteln und Dattelpulver stecken, sah sich ein Verbraucher von dem Produkt getäuscht und meldete es an Lebensmittelklarheit. Die Expertinnen des Portals konnten den Täuschungsvorwurf nachvollziehen und gaben den Fall weiter an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der den Hersteller daraufhin abmahnte.
Für „Ohne Zuckerzusatz“ gibt es Regeln
Für die Aussage „ohne Zuckerzusatz“ auf einem Lebensmittel gibt es klare Regeln, die im Anhang der Health-Claims-Verordnung (HCVO) festgelegt sind. So ist die Aussage nur zulässig, wenn dem Lebensmittel keine Einfach- oder Zweifachzucker oder ein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel zugesetzt werden. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, sollte das Etikett zusätzlich explizit darauf hinweisen. Datteln sind sehr zuckerreich und haben wenig Eigengeschmack. In Form von Sirup und Pulver dienen Datteln auch als Zuckeralternative. Aus Sicht des vzbv verstößt die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ auf dem Schokoriegel daher gegen die HCVO. Zudem bemängelte der vzbv auch die Angabe „94 % Kakao“. Da das Produkt 8,8 Prozent Datteln enthält, kann sich die Angabe nicht auf das Gesamtprodukt, sondern nur auf den Schokoladenanteil beziehen.
Der Anbieter des Riegels, die niederländische Lovechock B.V., hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterschrieben und zugesichert, das Produkt nicht mehr mit der Aussage „ohne Zuckerzusatz“ zu bewerben. Auch die Aussage „94 % Kakao“ auf der Schauseite wird in Zukunft unterbleiben, wenn sie sich auf den Schokoladenanteil bezieht.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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