Neu: Gemischte Früchte und geschnittener Salat mit Herkunftsangabe
Wer bisher wissen wollte, woher der vorgeschnittene Salat in der Tüte oder die Obststücke im Becher in der Frischetheke stammen, hatte Pech. Denn während die Herkunft bei den meisten frischen, unverarbeiteten Gemüse- und Obstarten auf einem Schild oder Etikett stehen muss, durfte diese bei zubereiteter frischer Ware, beispielsweise geschnittenem Salat, und den meisten geschälten Nüssen und getrocknetem Obst fehlen.
Damit ist nun Schluss: Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse. Anbieter müssen nun auch bei küchenfertigem, frischem Gemüse oder Obst die Herkunft offenlegen. Als „küchenfertig“ gilt Obst und Gemüse, das nicht wie üblich als Ganzes im Gemüseregal liegt, sondern geringfügig weiterbearbeitet wurde. Hat ein Anbieter bei Gemüse lediglich die Wurzel abgetrennt, Karotten gewaschen oder Rosenkohl vom Strunk befreit, gilt das Gemüse als unverarbeitet. Werden die Karotten zusätzlich geschält und geraspelt, sind sie für den direkten Verzehr oder die Weiterverarbeitung zuhause „küchenfertig“ vorbereitet. Auf solchen Angeboten finden Verbraucher:innen nun die Herkunft.
Lose und verpackte Ware betroffen
Die Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes gilt nun auch für die meisten Trockenfrüchte und Nüsse ohne Schale, egal ob es sich um lose oder verpackte Ware handelt. Betroffen von der Regelung sind auch gehackte und in Stifte oder Scheiben geschnittene Nüsse. Für gemahlene oder anderweitig verarbeitete Nüsse gilt die Verpflichtung hingegen nicht.
Ausnahmen für Direktvermarkter
Obst und Gemüse, das die Erzeugerbetriebe direkt an Verbraucher:innen für den persönlichen Bedarf verkaufen, muss nicht den Vermarktungsnormen entsprechen. Das bedeutet, die Erzeuger dürfen bei ihrer eigenen Ware am Stand auf einem Erzeugermarkt, in Hof-Läden oder bei gelieferten Obst- und Gemüsekisten weiterhin auf die Kennzeichnung des Ursprungslandes verzichten. Anders ist dies, wenn sie Obst und Gemüse zukaufen. Für dieses müssen die Anbieter – unverarbeitet und küchenfertig zubereitet – das Ursprungsland kennzeichnen.
Herkunft auch bei Mischungen verpflichtend
Die Pflicht, die Herkunft anzugeben, gilt auch für Mischungen von küchenfertigem, frischem Gemüse und Obst, beispielsweise einer Tüte mit geschnittenem Salat und geraspelten Karotten oder einem Obstsalat im Becher. Außerdem sind Mischungen von Trockenfrüchten, Nüssen und beidem betroffen, zum Beispiel Studentenfutter. Allerdings haben die Anbieter bei Mischungen die Wahl, wie sie die Herkunft angeben. Sie können für jede Obst- oder jede Nussart das Ursprungsland nennen oder die Herkunft mit „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“ kennzeichnen.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit ist es grundsätzlich positiv, dass die Herkunftskennzeichnung erweitert wurde. Jedoch ist die Kennzeichnung mit „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“ ungenau und wenig verbraucherfreundlich. Auch für jede in Mischungen enthaltene Obst- und Gemüseart sollten die Anbieter jeweils das Ursprungsland angeben müssen.
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Wie wird geschnittenes Obst korrekt deklariert?
Gilt für geschnittenes Obst das Ursprungsland, in dem das Obst geerntet wurde, oder das Land in dem es geschnitten wird.
Auszug aus dem Lexikon der Lebensmittelklarheit: >>... Sind bei der Herstellung eines Lebensmittels mehrere Länder beteiligt, so ist das Ursprungsland das Land, in dem der letzte, wesentliche Herstellungsschritt stattgefunden hat, so dass es dadurch zu einem neuen Erzeugnisses geworden ist... <<
Konkret ist mir nicht ganz schlüssig ob eine Ananas aus Übersee als Ursprungsland "EU" erhält, wenn sie z.B. in Deutschland geschnitten und verpackt wird (das Obst bleibt ansonsten unbehandelt).
Die neue Regelung betrifft Obst und Gemüse, das nur unwesentlich bearbeitet wurde, beispielsweise geschnitten, geschält oder getrocknet. Hier gilt als Ursprungsland das Land der Ernte.
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