Nicht deutlich genug: Warnhinweis bei Leinsamen
Der Warnhinweis „Nicht roh verzehren“ bei Leinsamen ist leicht zu übersehen. Das zeigt eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Hessen.
Leinsamen enthalten in geringer Menge Blausäureverbindungen als natürliche Schadstoffe. Ab einer bestimmten Menge sollte Leinsamen erhitzt werden, um die Blausäure zu entfernen. Diese Produkte müssen einen Warnhinweis tragen. Der Hinweis muss gut sicht- und lesbar auf dem Frontetikett der Verpackung platziert sein. Die Verbraucherzentrale hat bei 23 Verpackungen mit ganzem und geschrotetem Leinsamen untersucht, ob und wie die Anbieterfirmen diese Vorgabe erfüllen. Bei knapp der Hälfte stuften die Expertinnen den Hinweis als „leicht zu übersehen“ ein.
Warnhinweis unverzichtbar
Leinsamen sind in Müslis und beim Brotbacken als Quelle für Ballaststoffe und für die Omega-3-Fettsäure Alpha-Linolensäure beliebt. Sie enthalten roh verzehrt jedoch Stoffe, aus denen Blausäure freigesetzt wird. Zu viel Blausäure kann zu Kopfschmerzen, Atemnot und in schweren Fällen sogar zu Koma oder Tod führen. Daher haben die EU Gesetzgeber seit Januar 2023 für Leinsamen die Höchstmenge von 150 Milligramm Blausäure je Kilogramm festgelegt. Liegt der Blausäuregehalt höher, ist der Warnhinweis „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ für das Frontetikett der Verpackung vorgeschrieben. Denn beim Erhitzen verflüchtigt sich die Blausäure oberhalb von 25°Grad. Der Warnhinweis kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn er bereits beim Einkauf auf den ersten Blick leicht wahrnehmbar ist.
Ungünstig platziert und schlecht lesbar
Dass das häufig nicht der Fall ist, zeigen die Ergebnisse der Marktstichprobe. Von 23 geprüften Verpackungen ist:
- bei 11 Verpackungen der Warnhinweis gut sichtbar, aber die Schriftgröße des Hinweises klein
- bei 11 Produkten der Warnhinweis nur schwer erkennbar
- bei 7 dieser 11 Verpackungen der Hinweis in kleiner Schrift am äußeren Rand des Etikettes platziert, einmal sogar eher am Boden
- bei 4 der 11 Produkte der Warnhinweis aufgrund von Hintergrundgraphiken nicht gut sichtbar
- bei 6 Produkten die Schreibweise zusätzlich hochkant und dadurch noch schlechter lesbar
Nur ein Produkt ist aus Sicht der Verbraucherschützer:innen optimal gekennzeichnet. Der Warnhinweis ist kontrastreich, waagerecht und ausreichend groß gedruckt im Hauptsichtfeld. Die Lesbarkeit ist nicht durch Hintergrundgrafiken eingeschränkt.
Abbildungen widersprechen der Warnung
Für drei Verpackungen nutzen die Anbieterfirmen die Abbildung eines Müslis oder Joghurts mit frischem Obst und Leinsamen. Damit unterstützen sie die Erwartung, dass der Leinsamen roh verzehrt werden kann. Dieser Erwartung widersprechen sie gleichzeitig mit dem Warnhinweis, was für Verbraucher:innen irritierend sein kann.
Insgesamt kommen die Expertinnen der Verbraucherzentrale zum Schluss, dass die Warnhinweise ihren wichtigen Zweck der Warnung oftmals nicht erfüllen. Um die Verbraucher:innen gut über die sichere Verwendung von Leinsamen zu informieren, fordert die Verbraucherzentrale Hessen, den Warnhinweis deutlich wahrnehmbar, kontrastreich und unverdeckt im Hauptsichtfeld der Verpackung abzubilden.
Quellen:
„Warnhinweis „nicht roh verzehren“ bei Leinsamen leicht zu übersehen“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 07.01.2025
Verbraucherzentrale Hessen: Marktcheck: Warnhinweis bei Leinsamen leicht zu übersehen
https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/wissen/lebensmittel/marktcheck-warnhinweis-bei-leinsamen-leicht-zu-uebersehen-102240
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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