Das ärgert beim Einkauf:

Warnhinweis bei Leinsamen fällt kaum auf

Der Warnhinweis „Nicht roh verzehren!“ bei Rewe Bio Leinsamen widerspricht der mit Leinsamen bestreuten abgebildeten Fruchtspeise.
getaeuscht

Der Warnhinweis „Nur zum Kochen und Backen geeignet. Nicht roh verzehren!“ ist bei dem Bio Leinsamens sehr klein und unauffällig auf der Verpackung gekennzeichnet. Andere Aussagen wie „Reich an Ballaststoffen“ und „Bio“ dagegen fallen deutlich besser auf. Zudem widerspricht die großformatige Abbildung auf der Schauseite dem Warnhinweis. Diese zeigt eine Schale mit Joghurt und frischem Obst, die mit Leinsamen bestreut ist.
Rewe sollte den Warnhinweis deutlich und gut lesbar auf der Verpackung anbringen und eine passende Abbildung wählen.

Ich kaufe regelmäßig Leinsamen geschrotet (von unterschiedlichen Firmen), um ihn meinem Müsli oder Joghurt zuzufügen. Das Produkt von REWE zeigt ein großes Foto von Leinsamen auf Joghurt, groß aufgedruckt "Bio", "Reich an Ballaststoffen aus schonend geschroteten Bio-Samen", "NABU Klimafonds".
Heute sehe ich ganz oben an der Aufreißkante klein gedruckt: "Nur zum Kochen und Backen geeignet. Nicht roh verzehren!" 
Verbraucherin aus Merdingen vom 06.06.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Rewe bringt den Warnhinweis „Nicht roh verzehren!“ unauffällig am oberen Verpackungsrand an und bildet auf der Verpackung eine rohe Speise ab. So kann der Warnhinweis seinen Zweck nicht erfüllen.

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Rewe Bio Leinsamen geschrotet“ bildet eine Schale mit einer weißen Creme, frischen Beerenfrüchten und darüber gestreuten Leinsamen ab. Weiterhin wirbt die Schauseite auffallend unter anderem mit „reich an Ballaststoffen“ und mit der Unterstützung des „Nabu Klimafonds“. Am oberen Rand der Verpackung befindet sich kleingedruckt der Hinweis „Nur zum Kochen und Backen geeignet. Nicht roh verzehren!“. Auf der Rückseite sind zahlreiche weitere Informationen zum Produkt untergebracht, darunter ein Hinweis „geröstet hervorragend als Topping für Salate, Müsli und Smoothies geeignet“. Bei dieser Gestaltung der Verpackung kann der Warnhinweis leicht übersehen werden.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dies gilt auch für die Aufmachung der Lebensmittel, insbesondere ihr Aussehen oder ihre Verpackung.
Für bestimmte Pflanzengifte, unter anderem für Blausäure, hat der Gesetzgeber Höchstgehalte in Lebensmitteln festgelegt. Seit Januar 2023 gilt für Blausäure ein Höchstgehalt von 150 Milligramm pro Kilogramm für Leinsamen im Lebensmitteleinzelhandel. Der Wert gilt für ganze oder zerkleinerte Leinsamen. Dieser Höchstgehalt gilt jedoch nicht, wenn auf Packungen mit kleinen Mengen folgender Warnhinweis im Hauptsichtfeld steht: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“. Für Produkte mit dieser Kennzeichnung liegt der Höchstgehalt für Blausäure bei 250 Milligramm pro Kilogramm. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei Leinsamen mit dem Warnhinweis „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ sind höhere Blausäuregehalte zulässig. Umso wichtiger ist es, dass dieser Warnhinweis auf den ersten Blick zu erkennen ist. Dass Rewe den Warnhinweis vollkommen unauffällig auf der Verpackung platziert und gleichzeitig mit der Abbildung genau das Gegenteil nahelegt, ist nicht akzeptabel. Offenbar erfüllt Rewe hier lediglich eine lästige Pflicht, statt Verbraucher:innen gut über die sichere Verwendung des Lebensmittels zu informieren. 

Fazit:

Rewe sollte den Warnhinweis deutlich und gut lesbar auf der Verpackung anbringen und eine passende Abbildung wählen.
 

 

Stellungnahme Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 25.06.2024 liegt bisher keine Antwort vor.