Altai Honig Kraft-Power-Set, ehemals Antivirus-Set auf kaufbei.tv
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Anbieter wirbt in seinem Online-Shop für das Angebot „Altai Honig-Antivirus-Set“. Das Set besteht aus einem Glas „Power-Kraft-Honig“, einem Wabenstück sowie Propolissalbe und Propolistinktur. „Propolis“ beschreibt der Anbieter als „Wundermittel für den (Bienen-)Stock“, das „Bakterien, Pilze und Mikroorganismen bekämpft“. Diese Wirkung gelte auch bei Menschen und Tieren. Der „Kraft-Power-Honig“ enthält unter anderem 10 Prozent Propolis.
Angaben zur Stärkung des Immunsystems sind gesundheitsbezogen und müssen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Händler sollte die Gesundheitsversprechen im Online-Shop entfernen.
Beschwerde
Das Set heißt „Altai Honig Immunsystem-Stärke SET“, aber es stärkt bei mir das Immunsystem nicht, sondern schwächt es, auf einmal fühle ich mich schlapp. Dann habe ich angerufen und mir wurde gesagt, dass es nur eine Werbeaussage wäre, und dadurch fühle ich mich getäuscht.
Verbraucher Dortmund aus vom 27.06.2020
Antivirus-Set – wird als Antivirus beschrieben. Das stärkt sicher nicht das Immunsystem oder hilft gegen Viren.
Verbraucherin aus Ansbach vom 29.04.2020
Hier versucht jemand mit der aktuellen Pandemie Geld zu verdienen und das finde ich nicht in Ordnung. Auch alle anderen Produkte werden als gesund, antibakteriell usw. angepriesen, was ich mir gar nicht vorstellen kann. Power-Kraft-Honig, heilende Wundermittel und was da nicht alles steht.
Verbraucher aus Ansbach vom 15.04.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung
Darum geht’s:
Auf kaufbei.tv wirbt der Anbieter für ein „Honig Antivirus-Set“, welches auch als „Immunsystem– Stärke Set“ bezeichnet wird. Das Set enthält einen „Kraft-Power-Honig“, ein Wabenstück mit Honig, eine Propolis Salbe sowie Propolis 20 % in einem Fläschchen mit 50 ml.
Der „Kraft Power Honig“ besteht laut Aufschrift auf der Vorderseite aus Blütenhonig und jeweils zehn Prozent Propolis, Bienenbrot, Blütenpollen und Gelee Royal.
Das Antivirus-Set beschreibt der Anbieter unter anderem mit: „Propolis 20 %: Die Bienen bekleben Ihre Stöcke mit Propolis, damit das Bienenvolk gesund bleibt. Somit bekämpft dieses Wundermittel in den Stock eingeschleppte oder vorhandene Bakterien, Pilze und Mikroorganismen. Diese Wirkung gilt auch bei Menschen und Tiere. 20 % von reinem Propolis gelöst in 70 % medizinischem Alkohol (Trinkalkohol).“
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmitteln keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel.
Eine Liste mit gesundheitsbezogenen Angaben enthält die Verordnung über Lebensmittel-Gesundheitsangaben. Es existieren zu Honig und Propolis in Bezug auf die Abwehrfunktion und das Immunsystem keine zugelassenen Claims.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
In Zeiten des Corona-Virus treffen Verbraucher unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung einer möglichen Corona-Infektion. Die Anpreisung als „Antivirus-Set“ und die Aussagen im Werbevideo suggerieren, dass mit der Einnahme der Produkte einer Infektion mit einem Virus oder einer bakteriellen Infektion vorgebeugt werden kann. Insofern sind vermutlich viele Menschen empfänglich für Werbeaussagen und auch bereit, Geld für entsprechende Mittel auszugeben. Umso wichtiger ist es, dass keine Wirkungen versprochen werden, die die Produkte nicht halten können.
Generell ist krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel verboten und es dürfen nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden. Beantragte Claims für Honig mit Bezug zum Abwehrsystem wurden jedoch von der Europäischen Kommission abgelehnt. Auch für Propolis und seinen möglichen Beitrag auf das Immunsystem und die Abwehrkräfte liegen keine zugelassenen Angaben vor. Händler sollten Verbraucher nicht mit übertriebenen Versprechen zum Kauf verleiten.
Weiterhin ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass das Glas „Kraft-Power-Honig“ weitere Zutaten wie Propolis und Gelee Royal enthält. Nach der Honigverordnung darf „Honig“ jedoch keine anderen Stoffe als Honig enthalten.
Fazit:
Der Händler sollte die Gesundheitsversprechen im Online-Shop entfernen.
Stellungnahme der Kaufbei GmbH, Löhne
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 21.07.2020 liegt bisher keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 05.05.2020 wegen Verstoß gegen die HCVO abgemahnt. Die Kaufbei GmbH hat am 19.05.2020 die Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht mehr mit den kritisierten Aussagen zu werben.
Ergebnis
Der Anbieter hat das Online-Angebot auf kaufbei.tv geändert und den Produktnamen „Antivirus-Set“ durch „Kraft-Power-Set“ ersetzt. Unter dem Begriff “Videopräsentation“ steht weiterhin der Name „Altai Honig Immunsystem“. Das Video selbst läuft nicht mehr in deutscher Sprache.
Die Beschreibung des „Kraft-Power-Sets“ enthält unverändert die kritisierte Aussage zum Wundermittel Propolis und dessen übertragbare Wirkung bei Menschen.
Die Verbraucherzentrale hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die weiteren Kennzeichnungsmängel für das Produkt informiert.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.