Das ärgert beim Einkauf:

Anzeige „Alles für die Gesundheit“ des Reformhauses Boermel-Ernst

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Reformhaus lockt mit zweifelhaften Gesundheitsversprechen in der Corona-Krise.
getaeuscht

In der Anzeige „Alles für die Gesundheit“ wirbt das Reformhaus Boermel-Ernst mit Bezug auf die Corona-Pandemie in der Frankfurter Rundschau am 2. April 2020 mit der Stärkung des Immunsystems für Produkte wie Natur-Arzneimittel, vitalstoffreiche Bio-Lebensmittel und ausgewählte Nahrungsergänzungsmittel. So seien neben Klassikern wie Vitamin C und D beispielsweise auch Cistuskraut und Produkte mit den immunsystemstärkenden Beta-Glucanen erhältlich.

Angaben zur Stärkung des Immunsystems sind gesundheitsbezogen und müssen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Händler auf die übertriebenen und wissenschaftlich nicht erwiesenen Gesundheitsversprechen in der Anzeige verzichten.

Der FR vom letzten Donnerstag lag eine ganzseitige Anzeige des Reformhauses in der Schillerstr. in FfM bei. Darin wurde Bezug auf die Corona-Pandemie genommen und die Produkte, unter anderem Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, des Ladens zur Immunstärkung angepriesen. Ich habe aber in der Kurzmeldung auf Lebensmittelklarheit gelesen, dass das nicht bewiesen wäre und daher nicht erlaubt. Ich finde es nicht anständig, die Angst der Menschen vor einer Infektion auszunutzen, ihnen vermeintlich immunstärkende Mittel zu versprechen und sie so in den Laden zu locken.Das darf doch nicht sein.
Verbraucher aus Frankfurt vom 06.04.2020

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt mit dem Titel „Alles für die Gesundheit“ in der Anzeige mit folgenden Aussagen:

  • „Hier gibt es ein breites Sortiment an Produkten, die das Immunsystem stärken. Dazu zählen unter anderem Natur-Arzneimittel, vitalstoffreiche Bio-Lebensmittel oder ausgewählte Nahrungsergänzungsmittel. Neben Klassikern wie Vitamin C und D sind beispielsweise auch Cistuskraut und Produkte mit den immunstärkenden Beta-Glucanen erhältlich.“
  • „ …freuen sich darüber, dass sie den Kunden des Reformhauses weiterhin immunstärkende Produkte verkaufen können.“

Das ist geregelt:

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel.
Eine Liste mit gesundheitsbezogenen Angaben enthält die Verordnung über Lebensmittel-Gesundheitsangaben. Folgende Angaben sind zugelassen:

  • Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems während und nach intensiver körperlicher Betätigung bei.
  • Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
  • Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.

Für Beta-Glucane und Cistuskraut sind keine Claims mit Bezug auf das Immunsystem zugelassen.

Zudem dürfen nur Formulierungen verwendet werden, die dem Wortlaut der oben genannten Verordnung entsprechen. So kam auch der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) 2012 zu dem Ergebnis, dass die Aussage „zur Förderung von“ nicht gleichbedeutend mit „trägt zur normalen Funktion bei“ ist. Auch das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil klargestellt, dass „das Immunsystem stärken“ nicht gleichbedeutend sei mit „trägt zur normalen Funktion bei“. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

In Zeiten des Corona-Virus treffen Verbraucher unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung einer möglichen Corona-Infektion. Insofern sind vermutlich viele Menschen empfänglich für Werbeaussagen zur Stärkung des Immunsystems und auch bereit, Geld für entsprechende Mittel auszugeben. Umso wichtiger ist es, dass keine Wirkungen versprochen werden, die die Produkte nicht halten können.
Generell dürfen daher nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden. Beantragte Claims für Beta-Glucan mit Bezug zum Immunsystem wurden jedoch von der Europäischen Kommission abgelehnt. Auch für Cistus und seine Wirkung auf das Immunsystem liegen keine zugelassenen Angaben vor. Und für die Vitamine C und D ist lediglich die Aussage „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ zugelassen. Händler sollten Verbraucher nicht mit übertriebenen Versprechen in ihre Geschäfte locken.

Fazit:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Händler auf die übertriebenen und wissenschaftlich nicht erwiesenen Gesundheitsversprechen in der Anzeige verzichten.

Stellungnahme des Reformhaus Boermel-Ernst, Frankfurt

Es war keinenfalls meine Absicht Angst zu verbreiten und Kunden mit falschen Versprechungen in den Laden zu locken. Die erwähnten Substanzen sind für die Immunstärkung Immunschutz ausgewiesen und auch in anderen Einkaufsstätten erhältlich. Ich kann mich nur entschuldigen und es tut mir sehr leid, wenn ich bei Ihnen diesen negativen Eindruck erweckt habe. Es sollte zur Information dienen. Ich wollte aufzeigen, dass wir nicht ganz machtlos sind bei einer drohenden Infektion und es Möglichkeiten gibt, den Eigenschutz zu erhöhen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.