Das ärgert beim Einkauf:

Ärger vorprogrammiert: Kichererbsen nicht die Hauptzutat in Nudeln

Just Taste nennt die Nudeln „Kichererbsen Soja Fettuccine“, obwohl sie zu 85 Prozent aus Soja bestehen.
getaeuscht

Die Bezeichnung „Bio Kichererbsen Soja Fettuccine“ lässt mehr Kichererbsen als Soja in den Nudeln erwarten. Denn die Kichererbsen sind im Produktnamen und der Bezeichnung zuerst genannt. Ein Blick auf die Zutaten zeigt allerdings, dass die Nudeln aus 85 Prozent Sojabohnen und nur 15 Prozent Kichererbsen bestehen. Der Name passt daher nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung.
Der Anbieter sollte Produktname und Bezeichnung der Nudeln so wählen, dass sie die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Die Bezeichnung „Kichererbsen Soja Fettuccine“ lässt vermuten, dass der Kichererbsenanteil mindestens 50 % beträgt, da dieser im Namen zuerst genannt wird. Ein Blick auf die Zutaten verrät allerdings, dass die Nudeln aus 85 % Sojabohnen und nur 15 % Kichererbsen besteht. Richtigerweise müssten die Nudeln deshalb „Soja Kichererbsen Fettuccine“ heißen. Ich finde es ärgerlich, dass so eine Irreführung in der Namensgebung eines Produkts erlaubt und gängige Praxis ist.
Verbraucherin aus Eppishausen vom 26.10.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Ärger ist vorprogrammiert, wenn Produktname und Bezeichnung auf eine andere Zusammensetzung schließen lassen. Kichererbsen sollten nur an erster Stelle im Produktnamen stehen, wenn sie den Hauptanteil in den Nudeln ausmachen.

Darum geht’s:

Der Anbieter „Just Taste“ bietet Nudeln mit dem Produktnamen und der Bezeichnung „Bio Kichererbsen Soja Fettuccine“ an. Die Schauseite zeigt eine Mischung aus Kichererbsen und Sojabohnen in etwa gleichen Anteilen. Laut Zutatenliste bestehen die Nudeln aus 85 Prozent Sojabohnen und 15 Prozent Kichererbsen. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren führt die Verordnung die Bezeichnung eines Lebensmittels als Pflichtangabe bei verpackten Lebensmitteln auf. Die Bezeichnung soll das Lebensmittel beschreiben, die wichtigsten Eigenschaften eines Lebensmittels nennen, damit die Art des Produktes leicht erkennbar ist und eine Verwechslung mit vergleichbaren Erzeugnissen ausgeschlossen wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Kichererbsen an erster Stelle im Produktnamen zu nennen passt nicht. Denn tatsächlich machen Sojabohnen 85 Prozent und Kichererbsen nur 15 Prozent in den Nudeln aus. Auch die Bezeichnung oder die abgebildete Mischung von Kichererbsen und Sojabohnen auf der Schauseite klären nicht über die verwendeten Anteile auf. Es ist daher kein Wunder, wenn sich Kaufinteressierte immer noch über den Produktnamen ärgern, auch wenn im Vergleich zu den aus dem Jahr 2020 vorliegenden Beschwerden eine Verbesserung der Kennzeichnung erfolgt ist. 

Fazit:

Der Anbieter sollte Produktname und Bezeichnung der Nudeln so wählen, dass sie die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Stellungnahme Just Taste GmbH, Schwabach

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 12.11.2024 liegt bisher keine Antwort vor.