Das ärgert beim Einkauf:

“Hammer Mühle Back-Mix Kastanienbrot“ enthält nur sieben Prozent Kastanienmehl

Der Produktname der glutenfreien Backmischung lässt hauptsächlich Kastanie als glutenfreie Mehlalternative erwarten. Tatsächlich besteht der Mix zu etwa zwei Dritteln aus Stärke und Mehl von Mais, Kartoffel und Reis.
getaeuscht

Obwohl Kastanie dem Brot seinen Namen gibt, stecken nur sieben Prozent Kastanienmehl in der Backmischung. Mehl und Stärke von Mais, Kartoffeln und Reis ersetzen die sonst für Brot üblichen glutenhaltigen Getreidemehle.
Die Hammermühle GmbH sollte einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung klarer beschreibt.

Die Brotbackmischung nennt sich "Kastanienbrot". Beim Durchlesen der Zutatenliste musste ich leider feststellen, dass diese Backmischung hauptsächlich aus Mais-und Kartoffelstärke sowie Reis- und Kartoffelmehl besteht und nur lächerliche 7 % Kastanienmehl enthalten sind. Es ist eine Frechheit, diese Backmischung als "Kastanienbrot" zu bezeichnen.
Verbraucherin aus Eppishausen vom 08.07.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname erweckt den Eindruck, dass Kastanienmehl die Hauptzutat der Brotbackmischung ist. Das ist nicht der Fall.

Darum geht’s:

Der Produktname lautet „Back-Mix Kastanienbrot“. Der ergänzende Hinweis „Glutenfrei“ weist für Menschen, die an einer Glutenunverträglichkeit leiden, daraufhin, dass weder Weizen, Roggen, Hafer noch Gerste enthalten sind. Die Bezeichnung auf der Rückseite der Tüte beschreibt das Produkt als „Brotbackmischung mit 7 % Kastanienmehl – glutenfrei, laktosefrei* –“. Die Zutatenliste nennt an den ersten Positionen Maisstärke, Kartoffelstärke, Reismehl und Kartoffelmehl vor Kastanienmehl. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Leitsätze für Brot beschreiben „glutenfreies Brot“ als Brot, welches anstelle von glutenhaltigen auf der Basis nicht-glutenhaltiger Getreidearten (z. B. Mais, Reis, Hir-se), Pseudogetreide wie Buchweizen oder Amaranth, und/oder anderen stärkehalti-gen Erzeugnissen, beispielsweise Tapiokastärke, Kochbananenmehl, Esskastanienmehl hergestellt wird.
Mengenvorgaben für die namensgebenden Mehlalternativen wie bei Roggen- oder Weizenbrot gibt es für glutenfreies Brot nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Hier ist die Enttäuschung vorprogrammiert: Personen mit Glutenunverträglichkeit, die als Brot-Alternative gezielt das „Kastanienbrot“ wählen, sind mit sieben Prozent Kastanienmehl in der Backmischung wohl kaum zufrieden. Es gibt eine Fülle an Angeboten glutenfreier Brote, die neben den glutenfreien Getreidearten, den Pseudogetreidearten, stärkehaltigen Knollen und Wurzeln Ölsaaten wie Sonnenblumenkerne enthalten können. Heißt ein Brot „Kastanienbrot“ müssen Kaufinteressierte nicht erwarten, dass die Basis der Backmischung preiswerte Stärke- und Mehlquellen stellen und Kastanienmehl noch nicht einmal zehn Prozent ausmacht.

Fazit:

Die Firma Hammermühle sollte einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung klarer beschreibt.

Stellungnahme der Hammermühle GmbH, Kirrweiler

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Die Hammermühle GmbH teilt mit, dass der Gehalt an Kastanienmehl auf der Verpackung deutlich deklariert sei. Das Kastanienmehl verleihe dem Brot seinen charakteristischen durch Röstaromen erzielten Geschmack und erfordere keine höhere Konzentration. Der Begriff „Kastanienbrot“ sei an keine gesetzlich geregelte Mindesteinsatzmenge von Kastanienmehl gebunden.