Das ärgert beim Einkauf:

Angebot Glutenfreie Bio-Müslis der Müsli Mühle

Angaben zum Glutengehalt der angebotenen Müslis dürfen nicht widersprüchlich sein.
getaeuscht

Die Webseite muesli-muehle.de bewirbt das „Superfood Protein Müsli“ als „glutenfrei“ und weist in der Beschreibung auf das Vorhandensein von Spuren von Gluten hin. In der Kategorie „Glutenfreie Bio-Müslis“, erklärt der Anbieter jedoch, dass diese Müslis nicht als „glutenfrei“ im rechtlichen Sinne zu verstehen sind. Sie seien daher nur für Menschen geeignet, die freiwillig auf Gluten verzichten möchten. Die Anbieterfirma sollte weder die Kategorie noch einzelne Müsli-Mischungen in dieser Kategorie als „glutenfrei“ bezeichnen.

Glutenfreie Müslis, die nicht glutenfrei sind. Verschiedene Müsli-Mischungen werden hier als glutenfrei bezeichnet (mit Symbol und dem Wort). In der Beschreibung wird auf das Vorhandensein von Spuren hingewiesen. An anderer Stelle heißt es zu den Produkten: Es ist jedoch nicht im rechtlichen Sinne als glutenfrei zu bezeichnen.
Verbraucher aus München vom 21.02.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Wenn der Hersteller die Kategorie und die Müslis selbst als „glutenfrei“ bezeichnet, muss er die rechtlichen Grenzwerte einhalten. Widersprüchliche Angaben sind nicht erlaubt.

Darum geht’s:

Der Anbieter muesli-muehle.de bewirbt das „Superfood Protein Müsli“ mehrfach als „glutenfrei“ und weist mit dem Hinweis „kann Spuren von Schalenfrüchten (Nüssen), […], Gluten und Sesamsamen enthalten“ auf das Vorhandensein von Spuren von Gluten hin. 
In der Kategorie „Glutenfreie Bio Müslis“ bezieht der Hersteller die Aussage „glutenfrei“ auf die verwendeten Getreidearten in den Müslis und erklärt: „Es eignet sich daher für alle, die freiwillig auf Gluten verzichten möchten. Es ist jedoch nicht im rechtlichen Sinne als glutenfrei (<20mg/kg) zu bezeichnen, da durch den Produktionsprozess Gluten in das Produkt übergegangen sein können.“
Das „Superfood Protein Müsli Glutenfrei“ enthält laut Zutatenliste 48 Prozent „glutenfreie Haferflocken“. Die Zutatenliste führt keine glutenhaltigen Getreidearten oder Zutaten auf.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Eine EU-Durchführungsverordnung regelt die Informationen zu Gluten in Lebensmitteln. Der Hinweis „glutenfrei“ ist danach nur dann zulässig, wenn das Lebensmittel beim Verkauf an den Endverbraucher höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthält. Dies ist die Menge an Gluten, die auch Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit vertragen. Zusätzlich gilt für haferhaltige Lebensmittel mit dem Hinweis „glutenfrei“: Der Glutengehalt des Hafers selbst darf höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm betragen. Eine Kontamination durch Weizen, Roggen, Gerste oder Kreuzungen ist auszuschließen. 
Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) fasste im Jahr 2017 folgenden Beschluss: Die Kombination aus der Angabe „glutenfrei“ und dem Warnhinweis „Kann Spuren von Gluten enthalten“ entspricht nicht dem Klarheitsgebot und kann für den Verbraucher irreführend sein. Beschlüsse des ALTS sind nicht rechtsverbindlich, sie dienen der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Beurteilung von Lebensmitteln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf Gluten in Lebensmitteln verzichten müssen, sind auf verlässliche Angaben zum Glutengehalt eines Lebensmittels angewiesen. Ein als „glutenfrei“ beworbenes Lebensmittel muss weniger als 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Endprodukt enthalten. Der Online-Shop muesli-muehle.de schließt bei den angebotenen „glutenfreien Bio-Müslis“ jedoch höhere Mengen nicht aus. Dies widerspricht aus unserer Sicht der Aussage „glutenfrei“ und ist unverantwortlich gegenüber Menschen mit Glutenunverträglichkeit.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte weder die Kategorie noch einzelne Müsli-Mischungen in der Kategorie als „glutenfrei“ bezeichnen.

Stellungnahme der MS Onlinehandel Müsli Mühle, Wilhelmshaven

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die „Glutenfreien Müsli Mischungen“ sind von Natur aus glutenfrei. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass während des Transportes, der Verarbeitung oder Abfüllung Verunreinigungen durch Gluten entstehen, gibt die Anbieterfirma den Hinweis auf Gluten für Allergiker. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch Gluten im Produkt enthalten ist. Zusätzlich erfolgt in der Kategorie „glutenfreie Getreide“ ein weiterer Hinweis.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde über das Online-Angebot informiert.