Anzeige „Gesundheitssaft LaVita: Dieses Produkt ist beeindruckend“
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
In ganzseitigen Zeitungsanzeigen warb der Anbieter im Frühjahr 2018 für das Saftkonzentrat „LaVita“ mit Gesundheitsversprechen, obwohl der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen bereits vor drei Jahren wegen bestimmter gesundheitsbezogener Aussagen abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erhalten hatte.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten die übertriebenen und missverständlichen Gesundheitsversprechen korrigiert werden.
Beschwerde
Bitte um Prüfung, ob die aktuelle Werbeanzeige in der Nordwest-Zeitung ebenfalls angreifbar ist. 2015 waren Werbeaussagen auf deren Homepage abgemahnt worden. Aussagen wurden daraufhin wohl verändert – einiges allerdings nur geringfügig.
Verbraucherin aus Oldenburg vom 16.03.2018
Verbraucher aus Münster vom 07.03.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale
In ganzseitigen Zeitungsanzeigen warb der Anbieter im Frühjahr 2018 für das Saftkonzentrat „LaVita“ mit Gesundheitsversprechen, obwohl der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen bereits vor drei Jahren wegen bestimmter gesundheitsbezogener Aussagen abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erhalten hatte.
Darum geht’s:
Der Hersteller wirbt für das Saftkonzentrat „LaVita“ ganzseitig im Frühjahr 2018 in verschiedenen Tageszeitungen wie Westfälische Nachrichten Münster, der Nordwest-Zeitung Oldenburg oder der Frankfurt Rundschau mit folgenden Aussagen:
– Gesundheitssaft La Vita: Dieses Produkt ist beeindruckend
– […] die natürliche Herkunft der über 70 rein natürlichen Zutaten: Unser Produkt wächst und entsteht in einer intakten Natur.
- Über 9000 Kundenzuschriften: Tausende Fachleute haben den Wert von LaVita als natürliche Vitalstoffergänzung erkannt.
– „Ich fühle mich wohl und habe mehr Energie, meine Haare und Nägel sind super schön und mein Immunsystem ist top in Form. Selbst mein Mann ist weniger müde.“
– „[…] dass ich LaVita trotz Unverträglichkeiten so gut vertrage!“
– „Es ist einfach unglaublich. Die getesteten Blutwerte bezüglich der Mineralstoff- und Vitaminanteile sind bei mir im optimalen Bereich.“
Weiterhin führt der Anbieter unter „Hier hilft LaVita“ zahlreiche gesundheitsbezogene Aussagen auf.
Das ist geregelt:
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach müssen sich derartige Angaben auf allgemein wissenschaftlich anerkannte Nachweise stützen und durch die EU-Kommission zugelassen sein.
Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das Wohlbefinden sind nur zulässig, wenn ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sind. Dies gilt auch für Äußerungen von tatsächlichen oder vermeintlichen Kunden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aussagen „Ich fühle mich wohl und habe mehr Energie, meine Haare und Nägel sind super schön und mein Immunsystem ist top in Form. Selbst mein Mann ist weniger müde.“ gehen aus Sicht der Verbraucherzentrale über die Zulassungen hinaus. Zugelassen sind beispielsweise die Angaben zu Zink und Selen, dass diese zur Erhaltung normaler Nägel beitragen. Kritisch zu sehen, ist auch die Aussage: „Mein Immunsystem ist top in Form.“ Für Nährstoffe wie Eisen, Vitamin B12, Vitamin C und D sowie Zink sind Claims zugelassen, dass diese zur normalen Funktion des Immunsystems beitragen.
Zusammengenommen vermitteln die Aussagen gesundheitliche Wirkungen, die über das hinausgehen, was das Produkt aufgrund seiner Zusammensetzung unserer Ansicht nach leisten kann.
Fazit:
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten die übertriebenen und missverständlichen Gesundheitsversprechen korrigiert werden.
Stellungnahme der La Vita GmbH, Kumhausen
Kurzfassung:
Die Kundenstimme zu den schönen Haaren und Nägeln ist eine von 10.000 Zuschriften zu allen möglichen Bereichen der Gesundheit, die uns seit 1999 erreichten. Diese zu veröffentlichen ist grundsätzlich erlaubt, allerdings fehlte ein rechtlich notwendiger Health Claim. Wir haben uns hierzu bereits mit der Verbraucherzentrale geeinigt. Die beiden anderen Passagen bewertete selbst die Verbraucherzentrale nicht als ähnlich.
Ergebnis
Das Unternehmen hat im Jahr 2015 in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zugesichert, bestimmte Gesundheitsaussagen nicht mehr auf der Website oder in der Zeitungswerbung zu verwenden. Dieses Versprechen hat der Hersteller hinsichtlich einiger Aussagen mit den aktuellen Anzeigen gebrochen, so dass der vzbv am 06.04.2018 die Vertragsstrafe forderte.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.