Das ärgert beim Einkauf:

Aufmachung des Staropramen Bieres passt nicht zur Herkunft

Das Etikett der Schauseite weist mit Worten und Bild mehrfach auf die Herkunft aus Prag hin. Das Bier wird jedoch in Deutschland gebraut.
getaeuscht

Die Aufmachung lässt die Herkunft aus Prag vermuten, doch das Bier stammt aus Deutschland. Die Anbieterfirma sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass das Staropramen Bier in Deutschland gebraut wird.

Staropramen ist ein tschechisches Bier. Auf der Rückseite der Flasche habe ich entdeckt, dass dieses Bier in Deutschland hergestellt wurde. Leider habe ich das erst zu Hause entdeckt. Ich war der Ansicht, dass ich tschechisches Bier trinke. Für mich ist das Etikettenschwindel und Veralberung der Verbraucher.
Verbraucher aus Geyer vom 27.03.2024 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass das Bier in Deutschland gebraut wird, steht im Widerspruch zu der Werbung mit Prager Herkunft.

Darum geht’s:

Auf dem Etikett der Schauseite stehen direkt unter dem Namen „Staropramen“ in Englisch die Hinweise „EST. in Prague“ also abgekürzt für „gegründet in Prag“ und „The Spirit of Prague“ für „der Geist von Prag“. Die Abbildung zeigt eine stilisierte Prager Stadtansicht. Am Flaschenhals ist eine Banderole mit der Beschriftung „Brewed with Passion using the finest ingredients including premium czech hops“, übersetzt: gebraut mit Leidenschaft unter Verwendung der feinsten Zutaten einschließlich Premium tschechischem Hopfen. Das Etikett auf der Rückseite beschreibt zuerst das Bier als „Staropramen Premium ist ein Lagerbier mit leichtem, frischem Geschmack und über 150 Jahren Tradition“. Nach Zutatenliste und Nährwertinformationen folgen der Hinweis „Gebraut in Deutschland nach deutschem Reinheitsgebot unter Lizenz Pivovary Staropramen, Prag.“ und die Adresse der Vertriebsfirma in Frankfurt am Main.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Angabe des Ursprungslandes ist danach verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland möglich wäre. Ist das Ursprungsland eines Lebensmittels angegeben und dieses nicht mit dem Ursprungsland seiner primären Zutat(en) identisch, so ist auch das Ursprungsland der primären Zutat(en) im selben Sichtfeld anzugeben. Pflichtangaben auf Lebensmitteln müssen in deutscher Sprache erfolgen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die mehrfachen Hinweise auf Prag auf der Schauseite sprechen klar für eine Herkunft des Bieres aus Prag in Tschechien. Die Aufmachung gibt keinen Anlass, die Herkunft auf der Rückseite zu überprüfen. Nur wer trotzdem alle Hinweise auf der Rückseite liest, erkennt den Widerspruch und erfährt, dass das Bier tatsächlich aus Deutschland stammt. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte bereits auf der Schauseite deutlich darauf hinweisen, dass das Staropramen Bier in Deutschland gebraut wird. 

Stellungnahme der Gesellschaft für Importbiere und Bierspezialitäten mbH, Frankfurt am Main

Kurzfassung:
Die Biermarke Staropramen hat zwar ihre Wurzeln in Prag, jedoch wird das Bier für den Vertrieb in Deutschland, auch aus Nachhaltigkeitsgründen, in Deutschland gebraut. Eine Herkunft aus Prag als Braustätte wird auf dem Bauchetikett nicht behauptet. Zudem wird auf dem Rückenetikett klargestellt, wo das Bier gebraut wird. Die Ausstattung ist somit klar und transparent, der Verbraucher erhält alle relevanten Informationen wie ja auch der vorliegende Fall zeigt.