Beworbene Früchte stecken nicht im Getränk
Zusammenfassung
Die Internetseite goenrgy.de präsentiert verschiedene Energydrinks, darunter die Sorte „Blueberry Coconut“. Sie wirbt prominent mit naturgetreuen Blaubeeren und Kokosnussstücken. Kaufinteressierte können daher erwarten, dass diese im Getränk stecken. Über die tatsächliche Zusammensetzung des Drinks informiert die Internetseite nicht. Erst die Zutatenliste auf der Getränkedose selbst zeigt, dass der Drink keine Früchte, stattdessen jedoch Aroma und Farbstoffe enthält. Die Präsentation auf goengry.de passt daher nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung des Drinks.
Die Anbieterfirma sollte das Getränk nicht prominent mit naturgetreuen Früchten bewerben, wenn keine Früchte darin stecken.
Beschwerde
Ich bin sehr verwundert/verärgert, dass die Firma Göngry (Anbieter eines Energy Drinks) mit Abbildungen von realitätsgetreuen Früchten arbeitet und die Attraktivität des Produkts unnötig und falsch bewirbt, wenn doch nicht im Ansatz echte Früchte in dem Getränk vorhanden sind.
Verbraucher aus Berlin vom 14.02.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Präsentation des Energydrinks auf goenrgy.de passt nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung des Drinks. Denn der Drink enthält weder Blaubeeren noch Kokosnuss.
Darum geht’s:
Die Firma Göngry benennt Ihre Energydrinks mit Fruchtnamen und bewirbt sie auf goenrgy.de prominent mit Abbildungen naturgetreuer Früchte. Dort präsentiert sie beispielsweise die Sorte „Blueberry Coconut“ großformatig mit Blaubeeren und Kokosnussstücken sowie blaufarbenen Getränkespritzern. Ein Schriftzug am unteren Rand des Bildes weist auf „mit Blueberry Coconut Geschmack“ hin. Es gibt keine Informationen über die tatsächlichen Zutaten des Drinks. Ein Kauf über die Internetseite ist nicht möglich.
Auf der Schauseite der Getränkedose selbst nennt der Anbieter die Getränkesorte „Blueberry-Coconut-Geschmack“. Die Dose zeigt stilisiert mehrere Blaubeeren und ein Stück Kokosnuss. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt weder Blaubeere noch Kokosnuss oder andere Früchte auf. Der Drink enthält neben Wasser und Kohlensäure unter anderem verschiedene Süßungsmittel, Vitaminzusätze, Koffein und Taurin, nicht näher definiertes „Aroma“ sowie die Farbstoffe E150a (Zuckerkulör) und E133 (Brillantblau).
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs dürfen naturgetreue Abbildungen von Früchten nur dann verwendet werden, wenn der jeweilige Fruchtsaft und/oder das jeweilige Fruchtmark enthalten sind. Dies gilt entsprechend für sonstige Pflanzenteile.
Werden zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich Aromen eingesetzt, dann wird dies in Verbindung mit der Abbildung durch eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit …-Geschmack” oder „mit …-Aroma” kenntlich gemacht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Präsentation des Drinks auf goenrgy.de passt nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung. Die vermeintlich aus der Dose „fliegenden“ Blaubeeren, Kokosnussstücke sowie die Getränkespritzer vermitteln den Eindruck von Frucht. Statt Frucht enthält das Getränk jedoch „Aroma“ und es ist mit Zuckerkulör und Brillantblau gefärbt, um die gewünschte blaue Farbe zu erhalten.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte das Getränk nicht prominent mit naturgetreuen Früchten bewerben, wenn keine Früchte darin stecken.
Stellungnahme der GÖNRGY GmbH, Hamburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 12.03.2024 liegt bisher keine Antwort vor.