Das ärgert beim Einkauf:

Bezeichnung „Vegane ‚Chicken‘ Dinos …“ passt nicht für ein Ersatzprodukt ohne Hähnchen

Iglo weist in der Bezeichnung auf Hähnchen hin, obwohl der Fleischersatz gerade kein Hähnchenfleisch enthält.
getaeuscht

Iglo bezeichnet das vegane Ersatzprodukt im Produktnamen und in der Bezeichnung als „Vegane ‚Chicken‘ Dinos auf Basis von Weizenprotein …“. Für den Begriff „Hähnchen“ gilt ein Bezeichnungsschutz. Daher eignet sich der Begriff nach den Leitsätzen für Vegetarische und vegane Ersatzprodukte nicht als Bezeichnung für ein Lebensmittel ohne Hähnchen. Iglo sollte in der Bezeichnung auf den Begriff „Chicken Dinos“ verzichten.

Das Produkt ist vegan. Auf der Verpackung steht "Chicken" Dinos. Ich finde es sehr irreführend, wenn ein veganes Produkt die Bezeichnung "Chicken" trägt, auch wenn es in Anführungszeichen gesetzt ist.
Verbraucher aus Callenberg vom 24.02.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Begriff „Chicken“ gleich Hähnchen passt nicht als Bezeichnung für ein veganes Ersatzprodukt.

Darum geht’s:

Die Firma iglo nennt den Fleischersatz „‚Chicken‘ Dinos Vegan“. Darüber stehen auf der Schauseite der Firmenname „iglo“ und „Green Cuisine 100 % Veggie Power“. Neben dem Foto der panierten „Dinos“ ist ein Hinweis „aus Weizenprotein“ platziert. Die Bezeichnung auf einer der Seitenlaschen lautet „Vegane „Chicken“ Dinos auf Basis von Weizenprotein, gewürzt, paniert, vorgebraten und tiefgefroren.“  

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit und Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für vegane und vegetarische Ersatz-Lebensmittel erläutern, wie vegetarische und vegane Produkte zu kennzeichnen sind. Danach soll auf den veganen oder vegetarischen Charakter des Lebensmittels an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar durch die Angabe „vegan“ oder „vegetarisch“ hingewiesen werden. Ebenfalls deutlich und gut lesbar sollte auf die maßgeblich ersetzende Zutat hingewiesen werden, beispielsweise „mit Erbsenprotein“ oder „auf Sojabasis“.  Beides steht üblicherweise im Hautpsichtfeld.
Darüber hinaus sollen Bezeichnungen für Geflügelschlachtkörper und Geflügelteilstücke der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch nicht verwendet werden. Dazu gehört auch „Hähnchen“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite des Kartons machen die Hinweise “100 % Veggie Power“, „… Vegan“ und „aus Weizenprotein“ nach Ansicht der Redaktion Lebensmittelklarheit ausreichend klar, dass kein tierischer Bestandteil im Produkt steckt. Eine Verwechslungsgefahr mit einem tierischen Lebensmittel ist unseres Erachtens ausgeschlossen.
Die Bezeichnung auf der Seitenlasche sollte das Produkt klar beschreiben. Da es sich um ein Lebensmittel ohne Hähnchen handelt, sollte es auch nicht als veganes Hähnchen- oder „Chicken Dino“-Produkt bezeichnet werden. 

Fazit:

iglo sollte in der Bezeichnung auf den Begriff „Chicken Dinos“ verzichten.

Stellungnahme der iglo GmbH, Hamburg

Kurzfassung:
Unter der Produktbezeichnung („Chicken“ Dinos) ist das Wort vegan, daneben die weitere Erläuterung aus Weizenprotein aufgeführt. Die Anführungszeichen verweisen darauf, dass es sich um eine pflanzliche „Alternative“ zu einem tierischen Produkt handelt. Letzteres ist somit eine rechtskonforme, lebensnahe Hilfe für jene Konsumenten, die für das tierische Produkt einen pflanzenbasierten Ersatz suchen.