planted. Chicken Kräuter & Zitrone
Zusammenfassung
Die Herstellerfirma nennt das Produkt „Chicken Kräuter & Zitrone“, obwohl es sich gerade nicht um ein Produkt aus Hähnchenfleisch handelt.
Die Herstellerfirma sollte das Produkt bereits auf der Schauseite klar als Fleischersatzprodukt kennzeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Beschwerde
Ich wurde durch die Facebook-Werbung des Anbieters auf das Produkt aufmerksam. Hierbei handelt es sich um ein Fleischersatz-Produkt, aber in meinen Augen ist dieses nicht auf den ersten Blick als solches erkenntlich. Das Produkt heißt Chicken Kräuter und Zitrone und das ist neben dem Namen der dominanteste Schriftzug, danach fällt einem erst „plant-based“ ins Auge. Wenn man des Englischen nicht mächtig ist, sehe ich nicht, wie der Verbraucher bei einem schnellen Blick ins Supermarkt-Regal erkennen soll, was er hier kauft.
Verbraucherin aus Kaltental vom 26.09.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der prominente Produktname „Chicken“ gleich Hähnchen passt nicht zu einem veganen Ersatzprodukt.
Darum geht’s:
Die Herstellerfirma nennt den Fleischersatz „Chicken Kräuter & Zitrone“. Daneben stehen der Firmenname „planted.“, verschiedene Auslobungen wie „100 % natürliche Zutaten“ und „aus Erbsen“ sowie die Hinweise „Better than Chicken“ und „100 % plant-based“ auf der Schauseite. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Mariniertes pflanzliches Lebensmittel aus Erbsenprotein, zum Braten“. Weiterhin sind eine Wort-Bild-Marke „Tierwohl vegan“ und das „V-Label Vegan“ von der Ernährungsorganisation ProVeg auf der Rückseite abgebildet.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit und Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für vegane und vegetarische Ersatz-Lebensmittel erläutern, wie vegetarische und vegane Produkte zu kennzeichnen sind. Danach soll auf den veganen oder vegetarischen Charakter des Lebensmittels an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar durch die Angabe „vegan“ oder „vegetarisch“ oder durch gleichbedeutende, eindeutige Informationen wie Wort-Bild-Marken hingewiesen werden. Üblicherweise soll diese Angabe im Hauptsichtfeld stehen.
Zudem soll auf die maßgeblich ersetzende Zutat hingewiesen werden, beispielsweise „mit Erbsenprotein“ oder „auf Sojabasis“.
Darüber hinaus sollen Bezeichnungen für Geflügelschlachtkörper und Geflügelteilstücke der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch nicht verwendet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Chicken“ passt nicht. Er dürfte auch Menschen ohne Englischkenntnisse als Begriff für Hähnchen bekannt sein. Insgesamt fehlt die klare Angabe „vegetarisch“ oder „vegan“ auf der Schauseite. Sie steht lediglich auf der Rückseite der Verpackung.
Konkret weist auf der Schauseite lediglich der klein gedruckte Schriftzug „aus Erbsen“ auf die pflanzliche Herkunft hin. Er ist unseres Erachtens jedoch leicht zu übersehen.
Fazit:
Die Herstellerfirma sollte das Lebensmittel bereits auf der Schauseite klar als Fleischersatz kennzeichnen.
Stellungnahme der Planted Foods AG, Kemptthal, Schweiz
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Es ist wichtig darüber zu informieren, welche tierischen Fleischprodukte ersetzt werden können. Daher werden Assoziationen wie „Chicken“ verwendet. Täuschung verhindern sollen verschiedenste Hinweise auf der Vor- und Rückseite der Verpackung wie „Planted“, „100 % plant-based“, V-Label, „aus Erbsen“”, „better than chicken“ und die Sachbezeichnung „veganes/pflanzliches Lebensmittel auf Basis von Pflanzenproteinen”. [Anmerkung der Redaktion: Die Bezeichnung auf der von der Verbraucherzentrale gekauften Verpackung weicht hiervon ab].