Das ärgert beim Einkauf:

Captains Tea Eistee zero mit Pfirsichgeschmack

Die prominente Werbung mit „zero“ ist für das Getränk unzutreffend, denn Brennwert und Zuckergehalt sind zwar minimal, aber nicht „null“.
getaeuscht

Der prominente Schriftzug „zero“ steht mehrfach auf dem Etikett. Brennwert und Zuckergehalt sind zwar minimal, aber nicht „null“. Das Getränk enthält neben Süßungsmitteln auch eine geringe Menge Zucker als Zutat. 
Der Hersteller sollte auf die Werbung mit „zero“ verzichten.

Wie kann man ein Produkt als zero verkaufen, wenn tatsächlich Zucker in dem Produkt ist. Finde ich als Diabetiker echt nicht toll und kann für Diabetiker sogar verdammt gefährlich werden.
Ich denke, wenn ein Produkt schon als zero deklariert wird, sollte man sich als Diabetiker darauf verlassen können, dass dieses letzten Endes auch keinen Zucker enthält. Muss man allerdings bei jedem Artikel, der als zero deklariert ist, erst noch die Nährwerttabelle prüfen um zu wissen, ist nun Zucker drin oder nicht, wird der Einkauf zur Qual.
Verbraucher aus Limburg vom 22.12.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung mit „zero“ ist missverständlich und nicht zutreffend. Der Anbieter sollte die Werbung entfernen und eindeutig kennzeichnen.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Flasche steht prominent „Eistee zero“ und darunter der Hinweis „mit Pfirsichgeschmack“. Gut lesbar ist der Schriftzug „zero“ mehrfach auf der Rückseite zu lesen. 
Die Bezeichnung lautet „Teegetränk mit Pfirsichgeschmack mit Zucker und Süßungsmitteln“. Invertzuckersirup steht an dritter Stelle in der Zutatenliste. Die Nährwerttabelle führt für den Energiegehalt drei Kilokalorien pro 100 Milliliter auf und 0,4 Prozent Zucker.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health-Claims-Verordnung erlaubt die Werbung mit „energiefrei“, wenn das Produkt nicht mehr als vier Kilokalorien pro 100 Milliliter enthält. Bei „zuckerfrei“ oder einer vergleichbaren Angabe ist nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter erlaubt.
Die alleinige Angabe „zero“ oder „null“ ist nicht in der HCVO aufgeführt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die zahlreichen Hinweisen auf „zero“ (= null) vermitteln aus unserer Sicht „0“ Kalorien“ und damit auch „0“ Zucker für das Getränk. Drei Kilokalorien pro 100 Milliliter sind aber nicht null. Dass Zucker als Zutat im Zutatenverzeichnis auftaucht und mit einem Anteil von 0,4 Prozent in der Nährwerttabelle steht, ist ebenfalls irritierend. 

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Werbung mit „zero“ verzichten.

Stellungnahme der Netto Markendiscount GmbH & Co. KG, Maxhütte-Haidhof

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 09.01.2023 liegt bisher keine Antwort vor.