Cay Gourmet Weisse Schokolade
Zusammenfassung
Der prominente Schriftzug „Gourmet Weisse Schokolade“ passt zusammen mit der Abbildung von Schokoladenstücken nicht zur Zusammensetzung des Aufstrichs, der gerade mal ein Prozent weiße Schokolade enthält.
Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Bezeichnung an die Zusammensetzung anpassen und nicht mit weißer Schokolade werben.
Beschwerde
Das Produkt nennt sich „Gourmet Weisse Schokolade“. Auf der Rückseite steht der Satz „Der köstlich cremige Genuss aus weisser Schokolade.“
In der Zutatenliste ist dann 1 Prozent weiße Schokolade aufgeführt.
Verbraucher aus Ahrensburg vom 31.10.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Name „Gourmet Weisse Schokolade“ und die Werbeaussage „köstlich cremiger Genuss aus weißer Schokolade“ passen nicht zur Creme mit einem Prozent weißer Schokolade.
Darum geht’s:
Auf dem Glas mit einer weißen Creme steht unter fünf abgebildeten Sternen der Schriftzug „Gourmet Weisse Schokolade“. Rechts davon sind vier Stücke einer weißen Schokoladentafel zu sehen. Der Anbieter wirbt außerdem mit „ohne Palmöl“.
Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter das Produkt als „Weisse Schokolade Creme“. Zucker, Kokosfett und Sonnenblumenöl stehen an erster Stelle der Zutatenliste. Weiße Schokolade ist mit einem Prozent gekennzeichnet.
Rechts vom Zutatenverzeichnis steht gut lesbar die Werbeaussage „der köstlich cremige Genuss aus weißer Schokolade“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
Die Zusammensetzung von „weißer Schokolade“ ist in der Kakaoverordnung geregelt. Danach sind die wertgebenden Bestandteile Kakaobutter, Milch oder Milcherzeugnisse und Zuckerarten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung des Produkts und die Werbeaussage vermitteln den falschen Eindruck, dass weiße Schokolade die charakteristische und wertbestimmende Zutat im Produkt ist. Das trifft bei der gekennzeichneten Minimenge von einem Prozent weißer Schokolade jedoch nicht zu. Die Minimenge passt nicht zum Namen und der Bezeichnung als „Weiße Schokolade Creme“ und auch nicht zu den abgebildeten Schokoladenstücken. Auch die Auslobung „Gourmet“ und die fünf abgebildeten Sterne vermitteln eine andere Qualität. Es handelt sich somit nicht um einen „köstlich cremigem Genuss aus weißer Schokolade“.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Bezeichnung an die Zusammensetzung anpassen und nicht mit weißer Schokolade werben.
Stellungnahme der Cay-Consulting GmbH & Co. KG, Schönkirchen
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 7.12.2022 liegt bisher keine Antwort vor.