Ehrmann Almighurt Vanilla
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Mit der Abbildung einer Vanilleblüte und der Sortenbezeichnung „Vanilla“ kann bei Verbrauchern durchaus der Eindruck entstehen, es wären auch Bestandteile der Vanillepflanze enthalten. Um dieses Missverständnis zu vermeiden, sollte der Anbieter keine Vanilleblüte auf der Schauseite abbilden und deutlich einen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ ergänzen, um Fehlvorstellungen bereits auf den ersten Blick auszuräumen.
Beschwerde
Keine Vanille drin trotz großer Blüte auf und um der Verpackung herum. Meine Familie und ich wollen keine Chemie essen. Ich will mich auf die Verpackung verlassen, ohne das Kleingedruckte immer lesen zu müssen. Vielen Dank.
Verbraucherin aus Gottmadingen vom 13.03.2016
Darum geht’s:
Auf dem Deckel des Dessertbechers sind eine gelbe Creme und eine Vanilleblüte abgebildet. Die Sortenbezeichnung lautet „Vanilla“. Erst durch einen Blick auf den Becher kann der Verbraucher in der Bezeichnung „Joghurt mild mit Vanillegeschmack“ und aus der Zutatenliste entnehmen, dass nur Aroma anstatt echter Vanille in Form beispielsweise von Vanilleextrakt oder natürlichem Vanillearoma zur Geschmacksgebung eingesetzt wurde.
Das ist geregelt:
Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) fasste folgenden Beschluss: Nach Auffassung des Arbeitskreises sind Abbildungen von Vanilleschoten oder Vanilleblüten auf Lebensmitteln „Mit Vanillegeschmack“, d.h. Lebensmitteln, die nicht ausschließlich mit gemahlenen Vanilleschoten oder natürlichen Vanillearomen irreführend.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Einschätzung nach werden die meisten Verbraucher den feinen Unterschied zwischen „Vanille“ und der Fantasiebezeichnung „Vanilla“ nicht kennen. Sie werden daher aufgrund der Abbildung Bestandteile aus der Vanillepflanze im Produkt erwarten. Die Zutatenliste weist jedoch statt natürlichem Vanillearoma lediglich Aroma aus. Das legt nahe, dass es sich um synthetisch oder mit Hilfe von Mikroorganismen erzeugtes Aroma der Geschmacksrichtung Vanille handelt.
Fazit:
Um den Eindruck zu vermeiden, dass echte Vanille als Zutat enthalten ist, sollte der Anbieter keine Vanilleblüte abbilden und bereits auf der Frontseite durch eine Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ deutlich machen, woher der Geschmack nach Vanille stammt.
Stellungnahme der Ehrmann AG, Oberschönegg im Allgäu
Kurzfassung:
Bei unserem Produkt „Almighurt Vanilla“ weist die Blüte erkennungsstark auf die Geschmacksrichtung „Vanille“ hin. Weiterhin ist das Produkt auf der Verpackung in der Verkehrsbezeichnung sowie der Zutatenliste unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben deutlich deklariert.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.