Das ärgert beim Einkauf:

Enttäuschend: Kürbiskerne beworben, aber die Menge verschwiegen

Die Anbieterfirma des „Géramont geröstete Kürbiskerne“ preist Kürbiskerne als Besonderheit der Weichkäsezubereitung an. Wie viele Kerne im Käse stecken, erfahren Kaufinteressierte jedoch nicht.
getaeuscht

Auf der Käseschachtel stellt der Hersteller die Zutat „Kürbiskerne“ in Wort und Bild heraus. Passend dazu tauchen in der Zutatenliste geröstete Kürbiskerne auf, jedoch ohne deren Menge im Käse zu nennen. 
Der Hersteller sollte die speziell beworbene Zutat geröstete Kürbiskerne in einer wahrnehmbaren Menge zugeben und den Gehalt auf der Verpackung kennzeichnen.

Ich kann auf der Verpackung keine Menge an Kürbiskernen sehen. Weder auf der Frontseite, noch im Zutatenverzeichnis. Das muss doch aber mit angegeben werden!
Verbraucherin aus Ergoldsbach vom 26.08.2024

Das saisonale Produkt heißt "Geramont mit gerösteten Kürbiskernen" und hat Kürbis und seine Kerne auch präsent auf der Verpackung dargestellt. Es fehlt jedoch die prozentuale Angabe der Kürbiskerne bei den Zutaten. Das Produkt schmeckt so gut wie gar nicht nach Kürbiskernen.
Verbraucherin aus Hamburg vom 29.08.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Geröstete Kürbiskerne sind als das Verkaufsargument in den Vordergrund gestellt. Da darf die Angabe der Menge, die tatsächlich im Käse steckt, nicht fehlen.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Käseschachtel wirbt die Anbieterfirma mit  gerösteten Kürbiskernen. Der Hinweis lautete im Jahr 2018 „mit gerösteten Kürbiskernen, Cremig und knackig“ und im Jahr 2024 „geröstete Kürbiskerne“. Daneben sind ein Kürbis und mehrere Kürbiskerne zu sehen. Die Bezeichnung lautet „Französische Weichkäsezubereitung aus pasteurisierter Kuhmilch“. Die Zutatenliste führt geröstete Kürbiskerne ohne Mengenangabe auf.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, wann ein Anbieter die Menge einer Zutat auf der Lebensmittelverpackung kennzeichnen muss. Danach ist die Angabe für Zutaten erforderlich, die er in der Bezeichnung eines Lebensmittels nennt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorhebt. Nicht erforderlich ist sie dagegen, wenn die Zutat nur zur Geschmacksgebung in kleinen Mengen zugesetzt wird.
Des Weiteren dürfen Informationen nach der LMIV  nicht täuschen, beispielsweise über  die Zusammensetzung eines Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Käse geröstete Kürbiskerne prominent auszuloben und deren Gehalt im Käse verschweigen, ist nicht fair. Kaufinteressierte können damit keine fundierte Kaufentscheidung treffen. Sie müssen quasi „die Katze im Sack“ kaufen und erfahren erst nach dem Kauf, wie viele Kürbiskerne ungefähr im Käse stecken.
Die Redaktion von Lebensmittelklarheit hat den Käse aufgeschnitten und konnte nur eine sehr kleine Menge an Kürbiskernstücken im Käse finden.

Fazit:

Wenn der Hersteller geröstete Kürbiskerne auf der Verpackung bewirbt, sollte er diese in einer wahrnehmbaren Menge zugeben und den Gehalt auf der Verpackung angeben.

Stellungnahme der Savenica Fromage & Dairy Deutschland GmbH, Wiesbaden, 2018 + 2024

Unser Produkt enthält mit 1,5 % Kürbiskernstücken eine Menge, die einen ausgewogenen Geschmack zwischen Käsemasse und Kürbiskernen ergibt. Leider lassen sich jedoch gelegentliche Schwankungen technologisch nicht vollständig vermeiden. Eine Mengenangabe im Zutatenverzeichnis ist nicht erforderlich, da es sich hier um kleine Mengen zur Geschmacksgebung handelt, die nicht deklarationspflichtig sind.