Das ärgert beim Einkauf:

Gerade mal ein Prozent Erdbeere in den „Fruit Rolls“

Der Fruchtsnack der Sorte „Erdbeere“ von „Bear“ enthält verschwindend wenig Erdbeeren. Das passt ganz und gar nicht zur Aufmachung.
getaeuscht

Die Schauseite lässt durch den Produktnamen, die gezeigten tiefroten Fruchtrollen und die abgebildeten Erdbeerfrüchte ausschließlich oder nahezu ausschließlich Erdbeeren in den „Fruit Rolls“ erwarten. Tatsächlich ist der Anteil an Erdbeeren minimal. Er beträgt lediglich ein Prozent. Die Hauptzutaten Apfel und Birne erscheinen erst auf der Rückseite. 
Der Anbieter sollte die Gestaltung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Der Hersteller täuscht mit der Verpackung den Kunden. Es wird von „Erdbeerfruchtrollen“ gesprochen und es werden auch lediglich Erdbeeren auf der Vorderseite abgebildet. Tatsächlich enthalten die Fruchtrollen jedoch nur 1 %!! Erdbeeren, der Rest ist Apfel und Birne. Das ist eine riesige Täuschung am Kunden, der auch noch viel bezahlt.
Verbraucherin aus München vom 19.11.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Minimenge Erdbeere: Der Anbieter vertuscht auf der Schauseite die tatsächliche Zusammensetzung der Fruchtrollen. Gerade mal ein Prozent Erdbeere stecken im Fruchtsnack.

Darum geht’s:

Die Firma Lotus Bakeries bietet Fruchtrollen mit dem Namen „Bear Fruit Rolls Erdbeere“ an. Die Verpackung zeigt auf der Schauseite eine rote Fruchtrolle neben Erdbeeren.
Die Bezeichnung auf der Verpackungsseite lautet „Fruchtrollen mit getrocknetem Obst und Gemüse“. Die Zutatenliste führt „Äpfel (65,8%), Birnen (32,9%), Erdbeeren (1,0%), schwarzer-Karottenextrakt (0,3%)“ auf. Die Rückseite der Verpackung bildet neben Erdbeere auch Apfel und Birne ab.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren schreibt die Verordnung die Angabe der Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Gestaltung der Schauseite gaukelt eine falsche Zusammensetzung der Fruchtrollen vor. Sie lässt 100 Prozent Erdbeere erwarten, obwohl diese tatsächlich nur ein Prozent der Fruchtrollen ausmachen. Das ist mehr als ärgerlich. Zusätzlich verwendet der Anbieter die Zutat „Schwarzer Karottenextrakt“. Sie trägt zur Farbgebung der Fruchtrollen bei.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Gestaltung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Lotus Bakeries Corporate NV, Lembeke, Belgien

Kurzfassung:
In den BEAR Fruit Rolls Strawberry werden Erdbeeren prominent hervorgehoben, um diese Variante von anderen im Sortiment zu unterscheiden, da Äpfel und Birnen durchgehend als Basiszutaten verwendet werden. Sie dienen als charakteristisches Merkmal, das diese Sorte von den anderen abhebt. Derzeit überarbeiten wir das Verpackungsdesign der gesamten Marke und passen die Gestaltung so an, sodass alle Zutaten bildlich dargestellt werden.

Ergebnis

Der Anbieter hat Lebensmittelklarheit ein Foto des geänderten Verpackungsdesigns der „Fruit Rolls“ für den US-amerikanischen Markt geschickt. Dort zeigt die Schauseite neben Erdbeere auch eine Birne und ein Apfel. Sobald ein neues Design für den deutschen Markt erstellt ist, wird der Anbieter Lebensmittelklarheit informieren.