Das ärgert beim Einkauf:

Getäuscht? Dr. Antonio Martins Coco Coconut Milk for drinking

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Kokosnuss“milch“ von Dr. Antonio Martins erfüllt nicht den üblichen Fettgehalt für Kokonussmilch
getaeuscht

Die Dr. Antonio Martins Coco Coconut Milk for drinking entspricht von der Zusammensetzung her eher dem Angebot an Kokosnussdrinks im Handel als den unter Kokosnussmilch gängigen Erzeugnissen. Die Zutat Kokoswasser bewirbt der Hersteller als „frisch“, was irritiert, da sie laut Zutatenliste aus Kokossaftkonzentrat gewonnen wurde.
Der Hersteller sollte die Bezeichnung seines Getränkes so wählen, dass sie die Zusammensetzung widerspiegelt. Die Werbeaussagen sollten die Qualität der verwendeten Zutaten ehrlich beschreiben.

Meiner Meinung nach stimmt hier gar nichts. Die Schauseite bewirbt 'Cocomilk' also Kokosnussmilch, die ja üblicherweise aus gepressten Kokosnussfruchtfleisch besteht. In der Zutatenliste ist aber hauptsächlich Wasser und Kokoswasser enthalten. Dieses Kokoswasser wird hier auch noch als Saft bezeichnet, was zusätzlich verwirrend ist.
Im Fließtext ist dann auch noch die Rede von frischem Cocossaft, der aber aus Konzentrat ist, demzufolge sicher nicht frisch.
Alles in allem wird man hier meiner Meinung nach klar getäuscht.
Verbraucher aus München vom 22.10.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Produktname „Coco coconut milk for drinking“ und die Bezeichnung „Bio-Cocosmilch zum Trinken“ bezeichnen das Getränk als Kokosnussmilch. Außerdem steht auf einer Seite des Tetrapaks die Werbung „Dr. Antonio Martins nimmt frischen, klaren Cocossaft …“. Der Zutatenliste zufolge enthält das Produkt in erster Linie Wasser, Kokossaft aus Kokossaftkonzentrat (21 %) und lediglich 12 Prozent Kokosmilch neben Salz und Zusatzstoffen. Nach Ansicht des Verbrauchers entspricht das Getränk von den Zutaten her nicht einer üblichen Kokosnussmilch und „Cocosaft aus Cocossaftkonzentrat“ nicht frischem Kokossaft.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Nach dem Codex Alimentarius ist Kokosnussmilch eine verdünnte Emulsion gemahlenen Kokosnuss-Endosperms (Kern) in Wasser mit löslichem und gelösten Feststoffen, die als weitere Zutaten Kokoswasser, Maltodextrin, Natrium-Kaseinat sowie einen Fettgehalt von zehn Prozent aufweist. Für eine „leichte Kokosmilch“ reichen fünf Prozent Fett.
Gemäß der ALS-Stellungnahme 5/2017 sind Erzeugnisse, die aus dem Saft oder dem Saftkonzentrat der Kokosnuss hergestellt werden und den Herstellungsanforderungen der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke-Verordnung entsprechen, als Fruchtsäfte anzusehen. Ihre Bezeichnung lautet „Kokosnusssaft“. Die zusätzliche Angabe „Kokosnusswasser“ oder „Kokoswasser“ ist möglich.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Dr. Antonio Martins Kokosmilch zum Trinken enthält laut Zutatenliste lediglich zwölf Prozent Kokosnussmilch als eine von sieben Zutaten. Außerdem liegt der Fettgehalt nach dem Codex Alimentarius mit 2,1 Prozent selbst für eine leichte Kokosmilch zu niedrig und die Zusatzstoffe „Säureregulator Calciumcarbonat, Verdickungsmittel: Pektin, Carrageen“ sind dort nicht aufgeführt. Auch wenn der Codex Alimentarius nicht rechtsverbindlich ist, scheinen sich andere Hersteller, die vergleichbare Getränke herstellen, daran zu halten und bezeichnen ihre Produkte meist als „Drinks“. Unter der Bezeichnung „Kokosnussmilch“ stehen üblicherweise dickflüssige und fettreiche Produkte zur Speisenzubereitung im Regal.
Das Konzentrat eines Lebensmittel, z. B. eines Saftes, gewinnen die Hersteller durch Wasserentzug. Der Wasserentzug erfolgt meist durch Verdampfen beim Erhitzen, wodurch sich das Konzentrat als Zutat für länger haltbare Lebensmittel eignet. Ein Kokossaft aus Kokossaftkonzentrat hat daher nicht dieselbe Qualität wie ein frischer.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Hersteller außerdem die Ergänzung zum EU-Bio-Gemeinschaftslogo „Non-EU-Agriculture“ in deutscher Sprache angeben.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Bezeichnung seines Getränkes verändern, es beispielsweise Kokosdrink nennen. Zudem sollten die Werbeaussagen die Qualität der verwendeten Zutaten ehrlich beschreiben.

Stellungnahme der Green Coco Europe GmbH, Nürnberg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Unsere Kokosmilch besteht und darf allgemein aus den, gemäß Codex Alimentarius (Codex Stan 240-2003), definierten Hauptzutaten wie getrocknetem Kokosfruchtfleisch, Wasser und Kokoswasser bestehen. Cocossaft und Kokoswasser als auch Kokosnusswasser sind Begriffe für das identische Produkt – den flüssigen Inhalt der Kokosnuss – und dürfen so verwendet werden (Einschätzung der Lebensmittelüberwachungsbehörden).

Ergebnis

Der Anbieter hat in der Werbeaussage „Dr. Antonio Martins nimmt frischen, klaren Cocossaft …“ das Wort „frischen“ durch „erfrischenden“ ersetzt. Die Bezeichnung des Produktes als Kokosnussmilch wurde nicht geändert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.