Lexikon

ALS / ALTS – Sachverständigen-Arbeitskreise

Gemäß Grundgesetz sind die Bundesländer für die Amtliche Lebensmittelüberwachung zuständig.

Damit die Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer Rechtsvorschriften nicht unterschiedlich auslegen, gibt es zwei Arbeitskreise als Gremien der Sachverständigen, den ALS und ALTS. Die Beschlüsse dieser Gremien sollen einheitliche Bewertungen der Lebensmittelüberwachung sicherstellen.

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS)

Der ALS besteht aus je einem Vertreter der Bundesländer und der Bundeswehr sowie einigen ständigen Gästen, zum Beispiel das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Er tritt zweimal jährlich zusammen und entscheidet über die Vorschläge aus den thematischen Arbeitsgruppen. Beschlüsse werden nach entsprechenden Diskussionen von den Mitgliedern getroffen, wenn mehr  als drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Beschluss zustimmen. Alle Beschlüsse sind auf www.bvl.bund.de abrufbar. Die Beschlüsse sind nicht rechtsverbindlich. Sie haben Charakter von Sachverständigen-Gutachten. Teilweise ziehen auch Gerichte sie für ihre  lebensmittelrechtlichen Entscheidungen heran.

Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS)

Der ALTS befasst sich schwerpunktmäßig mit der Untersuchung der vom Tier stammenden Lebensmittel, mit Lebensmittelhygiene und Mikrobiologie. Er besteht aus je einem Vertreter der Untersuchungseinrichtungen jedes Bundeslandes, der Bundeswehr und einigen ständigen Gästen, zum Beispiel das BMEL. Wie die Beschlüsse des ALS sind auch die ALTS-Beschlüsse nicht rechtsverbindlich. Sie haben Charakter von Sachverständigen-Gutachten.

Themen, die sowohl ALS als auch ALTS betreffen, werden zwischen beiden Arbeitskreisen abgestimmt.

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