„Glutenfrei Mehl Mix“ von Belbake ist nicht mehr im Sortiment
Zusammenfassung
Der Produktname „Glutenfrei Mehl Mix“ weckte die Erwartung, das Produkt bestehe aus einer Mischung verschiedener glutenfreier Getreidemehle. Auf der Rückseite beschrieb der Hersteller das Produkt jedoch als „Grundbackmischung für die Zubereitung von glutenfreien Back- und Teigwaren“. Sie enthielt neben Reismehl beispielsweise auch Zucker, Salz und Zusatzstoffe. Produktname und Zusammensetzung passten daher nicht zusammen.
Der Anbieter hat das Produkt mittlerweile aus dem Sortiment genommen.
Beschwerde
Die Verpackungsvorderseite von Belbake „Glutenfrei Mehl Mix Universal“ impliziert, dass es sich um eine reine Mehl-Mischung unterschiedlicher Mehle handelt.
Auf der Rückseite der Verpackung findet man bei den Zutaten neben Reismehl und Stärke nur noch Guarkernmehl, aber als Verdickungsmittel (Anmerkung der Redak-tion: Guarkernmehl stammt nicht aus einer Getreideart, sondern aus der Guarboh-ne) und sonst nicht Mehl-Bestandteile wie Zucker, Salz, Hydroxypropylmethylcellu-lose und Glyceride von Speisefettsäuren!
Über den Zutaten steht hier auch klein: Grundbackmischung. Auf der Vorderseite ist die Bezeichnung „Mehl Mix“.
Hier wird der Verbraucher meines Erachtens gezielt in die Irre geführt. Ein „Mehl Mix“ sollte doch nur unterschiedliche Mehlsorten enthalten und keine anderen Zu-taten. Ein Mehl-Mix ist doch etwas anderes als eine „Backmischung“.
Der Kunde wird bei diesem Produkt verschaukelt und kauft etwas, dass er/sie nicht haben will, wenn er/sie die Packung nicht umdreht und das Kleingedruckte liest.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 19.09.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der Produktname „Mehl Mix“ und der Hinweis „Universalmehl“ passen nicht zu einer Grundbackmischung, die neben Mehl weitere Zutaten enthält. Der Hersteller sollte daher auf den Produktnamen „Mehl-Mix“ und auf die Angabe „Universalmehl“ verzichten.
Darum geht’s
Der Produktname lautet „Belbake Glutenfrei Mehl Mix Universal“.
Auf der Schauseite steht zusätzlich „Universalmehl zum Kochen und Backen“.
Die Rückseite bezeichnet das Produkt als „Grundbackmischung zur Zubereitung von glutenfreien Back- und Teigwaren“. Laut Zutatenliste besteht „Mehl Mix“ aus Reismehl, Stärke, Zucker, Verdickungsmitteln, Speisesalz und Emulgator.
Des Weiteren finden sich auf der Rückseite vier Rezeptbeispiele sowie der Hinweis „Der Universalmix ist kein 1:1 Ersatz für Weizenmehl. Die einzusetzende Menge kann je nach Rezept variieren“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren schreibt die Verordnung für jedes verpackte Lebensmittel die Kennzeichnung der Bezeichnung vor. Die Bezeichnung soll über wichtigsten Eigenschaften des Lebensmittels informieren und eine Verwechslung mit anderen Lebensmitteln ausschließen. Sie soll gut lesbar sein und an einer gut sichtbaren Stelle stehen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Glutenfrei Mehl-Mix“ und der Hinweis „Universalmehl“ lassen ein Produkt erwarten, das ausschließlich aus verschiedenen Mehlen glutenfreier Getreidesorten besteht. Tatsächlich enthält der „Mehl-Mix“ neben Reismehl fünf weitere Zutaten, die keine Getreidemehle sind. Der Produktname „Mehl-Mix“ passt daher aus unserer Sicht nicht zur Zusammensetzung.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Hinweis auf der Schauseite „Universalmehl zum Kochen und Backen“ den Eindruck einer Mehlmischung noch verstärkt. Ein Produktname darf aus unserer Sicht keine falsche Erwartung über die Zusammensetzung wecken.
Außerdem ist der Hinweis „Der Universalmix ist kein 1:1 Ersatz für herkömmliches Weizenmehl. Die einzusetzende Menge kann je nach Rezept variieren.“ unklar. Verbraucher:innen erfahren nicht, wie sie die Grundbackmischung verwenden können, wenn nicht 1:1. Die vier Rezepte auf der Verpackung reichen hierfür nicht aus.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf den Produktnamen „Mehl-Mix“ und auf die Angabe „Universalmehl“ verzichten, wenn es sich tatsächlich um eine Grundbackmischung handelt.
Stellungnahme der Osana Nährmittel GmbH, Quakenbrück
Kurzfassung:
Bei der Frontbezeichnung handelt es sich um den Produktnamen. Auf der Rückseite befindet sich die gemäß LMIV erforderliche Bezeichnung des Lebensmittels, welche die wichtigen Eigenschaften des Lebensmittels nennt. Damit entspricht die Verpackung den gesetzlichen Vorgaben. Der Artikel wurde bereits aus dem Sortiment genommen, jedoch werden wir im Falle einer Neulistung die Verpackung überarbeiten.
Ergebnis
Der Hersteller bietet das Produkt nicht mehr an. Er kündigt eine Überarbeitung der Verpackung an, falls das Produkt wieder in das Sortiment aufgenommen wird.