Grenzwertige Mengen Erythrit im Eistee
Zusammenfassung
Der „Eistee Zitrone mit Süßungsmittel“ der Firma Xucker enthält an erster Stelle der Zutatenliste Erythrit, einen Zuckeraustauschstoff. Als Süßungsmittel ist er in Getränken verboten ist, weil er in größeren Mengen abführend wirkt. Er ist im Getränkepulver als Geschmacksverstärker gekennzeichnet. Für diesen Zweck ist er in kalorienarmen Getränken erlaubt. Das Getränkepulver besteht aber zu 84 Prozent aus dem Zuckeraustauschstoff. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist Erythrit als Basis für ein Getränkepulver ungeeignet. Zumindest sollte der Hersteller eindeutige Hinweise für eine sichere Verwendung geben.
Der Anbieter hat eine Änderung für die Dosierung für Anfang 2025 angekündigt.
Beschwerde
Die Firma Xucker verkauft Eistee-Pulver mit dem Süßungsmittel Erythrit, das laut ihren Beiträgen nicht für Getränke zugelassen ist? Dieses Pulver besteht aus 84 % Erythrit - wie kann das sein? Wird sowas nicht geprüft, bevor es auf dem Markt kommt? Ich habe auch eine Studie gesehen, dass Erythrit das Herzinfarkt-Risiko erhöht, was bei dieser Menge kritisch sein sollte.
Verbraucher aus Hamburg vom 11.07.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte ein Getränkepulver nicht auf Basis von Erythrit hergestellt werden, erst recht nicht, wenn der Höchstwert dafür ausgereizt wird. Ohne detailliertere Hinweise zu Dosierung und Verzehrmenge ist die sichere Anwendung nicht garantiert.
Darum geht’s:
Das Getränkepulver „Eistee Zitrone“ kennzeichnet Xucker auf der Schauseite mit der Angabe „mit Süßungsmittel“.
An erster Stelle der Zutatenliste steht „Geschmacksverstärker: Erythrit“. Als Süßungsmittel führt die Firma ein Prozent enzymatisch hergestellte Steviolglycoside auf. Darunter steht: „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.“
Laut Nährwerttabelle enthalten 100 Gramm Pulver 84 Prozent mehrwertige Alkohole (Erythrit).
Die Dose mit 160 Gramm Pulver ergeben 8 Liter Getränk. Bezogen auf einen Liter sind dies 20 Gramm Pulver. Da das Pulver zu 84 Prozent aus Erythrit besteht, enthält ein Liter Erfrischungsgetränk 16,8 Gramm Erythrit. Damit liegt es über dem Höchstwert.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften oder die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Für Lebensmittel mit über zehn Prozent Erythrit fordert die LMIV die Angabe „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.
Der Zusatzstoff Erythrit ist als Süßungsmittel laut der Zusatzstoff-Verordnung für aromatisierte Getränke nicht zugelassen. In brennwertverminderten und ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränken ist Erythrit lediglich als Geschmacksverstärker erlaubt, mit einer Höchstmenge von 16 Gramm pro Liter.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Zusammensetzung und die Kennzeichnung des Getränkepulvers ist unverantwortlich: Es besteht im Wesentlichen aus Erythrit, das in Getränken als Süßungsmittel verboten ist. Der Gesetzgeber hat es lediglich in geringen Mengen als Geschmacksverstärker vorgesehen, der einen Fehlgeschmack verhindern und das Mundgefühl von süßstoff-gesüßten Getränken verbessern soll.
Gerade wenn der Zuckeraustauschstoff sich am Höchstwert als Geschmackverstärker für Getränke bewegt, ist ein Getränkepulver aus Sicht von Lebensmittelklarheit kritisch zu bewerten: Durch unterschiedlich große Löffel, die mehr oder weniger stark befüllt werden, variiert die Konzentration des Getränks. Außerdem ist damit zu rechnen, dass Verbraucher:innen von einem nahezu kalorienfreien Eistee - vor allem im Sommer - große Mengen trinken.
Deshalb ist Erythrit aus Sicht von Lebensmittelklarheit als Basis für ein Getränkepulver ungeeignet.
Fazit:
Der Anbieter sollte Erythrit nicht als Basis für ein Getränkepulver einsetzen, wenn er den Höchstwert für Getränke ausschöpft oder überschreitet. Zumindest sollte er für eine sichere Anwendung detailliertere Hinweise zu Einhaltung der Dosierung und maximalen Verzehrmenge geben.
Stellungnahme der Xucker GmbH, Berlin
Kurzfassung:
Die Dosierungsempfehlung auf der Verpackung wird verändert in „4g Pulver in 250 ml Wasser auflösen“ statt zuvor in 200 ml. Erythrit ist ein sicheres Süßungsmittel, für das es keine Mengenbegrenzungs-Empfehlung gibt. Bei übermäßigem Verzehr kann eine abführende Wirkung eintreten, darauf weisen wir aber vorschriftsmäßig hin.
Ergebnis
Der Anbieter hat eine Änderung für das 1. Quartal 2025 angekündigt. Zukünftig sollen Verbraucher:innen vier Gramm Pulver in 250 Milliliter Wasser anrühren.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wird die Hauptkritik dadurch nicht beseitigt.