So haben Hersteller reagiert:

Heinz Beanz ohne Zuckerzusatz

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Der Hersteller entfernt die Werbung „ohne künstliche Süßungsmittel“, denn das Produkt enthält das Süßungsmittel Steviolglycoside.
Geändert

Der Hersteller kennzeichnet die „Heinz Beanz“ prominent mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ und wies zusätzlich auf den Verzicht von „künstlichen Süßungsmitteln“ hin. Tatsächlich sind die in Tomatensoße gebackenen Bohnen mit dem Süßungsmittel Steviolglycoside gesüßt. 

Der Anbieter hat zugesagt das Etikett bis August 2020 neu zu gestalten. Dieses Etikett liegt der Verbraucherzentrale vor. Der Hinweis „ohne Süßungsmittel“ wird entfallen. 

Auf der Dose steht, dass keine künstlichen Süßungsmittel enthalten sind. Ich habe die Dose zubereitet und verzehrt. Im Anschluss fühlte sich meine Zunge etwas seltsam an und ich habe auf die Inhaltsstoffe geschaut. Auf der Rückseite ist angegeben, dass Steviolglycoside enthalten sind. Daher fühle ich mich getäuscht.
Verbraucher aus Plaidt vom 03.03.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Der Hersteller kennzeichnet die „Heinz Beanz“ prominent mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ und weist zusätzlich auf den Verzicht von „künstlichen Süßungsmitteln“ hin. Tatsächlich sind die in Tomatensoße gebackenen Bohnen mit dem Süßungsmittel Steviolglycoside gesüßt.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Dose wirbt der Hersteller mit den Hinweisen „ohne Zuckerzusatz“ sowie „Ohne künstliche Süßungsmittel“. Laut Zutatenliste enthalten die gebackenen Bohnen in Tomatensoße das Süßungsmittel Steviolglycoside.
Bei dem Süßungsmittel Steviolglycoside handelt es sich um einen Süßstoff, der in einem aufwendigen chemischen Herstellungsprozess aus der Steviapflanze gewonnen wird. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Qualität. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Frage, ob für das Süßungsmittel Steviolglycoside (E 960) Hinweise auf die natürliche Herkunft zulässig sind, hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) 2019 eindeutig verneint. Er hat die Auslobung eines natürlichen Charakters des Süßungsmittel als unzulässig eingestuft, da während der Herstellung sowohl Reste des zur Aufreinigung verwendeten Ionenaustauscherharzes in das Fertigprodukt übergehen als auch in der Stevia-Pflanze nicht natürlich vorkommende Steviolglycoside als Nebenprodukt entstehen könnten. Das als E 960 spezifizierte Süßungsmittel unterscheide sich von den in der Pflanze vorkommenden Steviolglycosiden und sei deshalb nicht „natürlich“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Produkt mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ in Kombination mit der Auslobung „Ohne künstliche Süßungsmittel“ können Verbraucher aus unserer Sicht ein ungesüßtes Produkt erwarten. Sie müssen nicht damit rechnen, dass in einem Produkt mit dieser Werbung Süßstoffe enthalten sind. Das zugelassene Süßungsmittel Steviolglycoside ist aufgrund des Herstellungsverfahrens unseres Erachtens auch nicht als natürlich anzusehen. Die Tatsache, dass das Produkt Steviolglycoside enthält, widerspricht deshalb aus unserer Sicht der Werbung „ohne künstliche Süßungsmittel“.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Werbeaussage „Ohne künstliche Süßungsmittel“ verzichten.

Stellungnahme der H.J. Heinz GmbH, Düsseldorf

Kurzfassung:

‘HEINZ Beanz ohne Zuckerzusatz’ enthalten das Süβungsmittel ‘Steviolglycoside’ welches nicht als künstlich angesehen werden kann, da dieses von der Steviapflanze abkömmlich ist. Steviolglycoside werden von der Steviapflanze unter Verwendung eines konventionellen Verfahrens, ähnlich der Zuckerextraktion, gewonnen. ‘Steviolglycoside’ unterscheiden sich daher von anderen Süβungsmitteln welche künstlich hergestellt werden.

Geändert

Ergebnis

alt: Heinz Beanz ohne Zuckerzusatz, bis 08/2020 ; neu:, ab 08/2020

Der Anbieter hat zugesagt das Etikett bis August 2020 neu zu gestalten. Dieses Etikett liegt der Verbraucherzentrale vor. Der Hinweis „ohne Süßungsmittel“ wird entfallen. Stattdessen wirbt der Hersteller mit einer anderen Angabe auf dem Etikett: „High in Protein“. Der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ ist weiterhin vorgesehen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.