Hinweis zum Brauort nun besser lesbar
Zusammenfassung
Der Name „Weltenburger Kloster Hell“ zusammen mit dem Hinweis „Die älteste Klosterbrauerei der Welt“ und der abgebildeten Klosteranlage deuteten auf Weltenburg als Brauort des Bieres hin. Auf der Rückseite der Flasche informierte der Hersteller über den tatsächlichen Herstellungsort Regensburg. Bei genauem Hinsehen war dieser Hinweis auch auf der Vorderseite zu finden, allerdings wegen fehlendem Kontrast kaum wahrnehmbar.
Die Brauerei hat den Farbkontrast verbessert, so dass der Hinweis auf den Brauort Regensburg nun besser zu erkennen ist.
Beschwerde
Mit dem Kauf des Produktes bin ich davon ausgegangen, dass das Bier auch in der Weltenburger Brauerei gebraut wurde. Nach längerer Betrachtung der Flasche ist mir der Hinweis auf dem Rücketikett aufgefallen, dass das Bier in einer Regensburger Brauerei gebraut wurde.
Auch konnte ich bei genauerem Hinsehen auf die Vorderseite diesen Hinweis finden. Das Perfide daran ist jedoch, dass dieser Hinweis durch ein etwas helleres blaues Schriftbild auf dunkelblauen Grund erfolgte. Anscheinend hat sich jemand weitgehende Gedanken gemacht, wie der Verbraucher getäuscht werden könnte.
Verbraucher aus Rannungen vom 17.04.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Gestaltung des Etiketts lässt das Kloster Weltenburg als Brauort für das Bier erwarten lassen. Tatsächlich wird das Bier in Regensburg hergestellt. Dies gibt die Anbieterfirma zwar auf der Schauseite an, was allerdings auf Grund des geringen Kontrastes kaum zu erkennen ist.
Darum geht’s:
Das Bier heißt „Weltenburger Kloster Hell“. Das Etikett auf der Schauseite stellt die Klosteranlage Weltenburg grafisch dar und wirbt außerdem mit dem Hinweis „Die älteste Klosterbrauerei der Welt“. Am unteren Rand des Etiketts findet sich der Hinweis „Nach Originalrezept eingebraut von der Brauerei Bischofshof in Regensburg“. Der geringe Kontrast des hellblauen Schriftbildes auf dunkelblauem Grund erschwert die Lesbarkeit des Hinweises.
Auf dem rückseitige Etikett steht: „Hergestellt durch die Brauerei Bischofshof, 93049 Regensburg für die Klosterbrauerei Weltenburg“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Verordnung ist die Angabe des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher:innen über die Herkunft des Lebensmittels möglich wäre. Des Weiteren müssen Pflichtinformationen gut lesbar angebracht werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name „Weltenburger Kloster Hell“ und die Gestaltung des Flaschenetiketts vermitteln, dass das Bier aus der „Klosterbrauerei“ in Weltenburg stammt. Der Hinweis auf die Brauerei in Regensburg dagegen ist auf der Schauseite kaum wahrnehmbar.
Fazit:
Die Brauerei sollte auf der Schauseite eindeutig und gut lesbar über den tatsächlichen Herstellungsort des Bieres informieren.
Stellungnahme der Brauerei Bischofshof GmbH & Co. KG, Regensburg
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Die Anbieterfirma hat die Frontetiketten überarbeitet, um die Entlokalisierung hinsichtlich Brauort und betrieblicher Herkunft noch stärker herauszustellen. Die Schrift ist weiß auf dunkelblauem Hintergrund. Sämtliche Sorten werden umgestellt.
Ergebnis
Der Hinweis auf den tatsächlichen Brauort Regensburg ist durch die weiße Schriftfarbe auf blauem Grund auf der Schauseite nun deutlicher zu kennen und besser lesbar.