Das ärgert beim Einkauf:

Höf Feiner Bienenstich: weniger Puddingcreme als erwartet

Die abgebildeten Verhältnisse von Teig und Füllung passen nicht zum enthaltenen Kuchen.
getaeuscht

Die Firma „B + F Bakery & Food“ bietet tiefgefrorenen Bienenstich an und bewirbt diesen mit einem Bild des Kuchens. Das Bild zeigt nicht die tatsächlichen Verhältnisse von Teig zu Füllung. Der enthaltene Bienenstich enthält nur etwa die Hälfte der abgebildeten Puddingcremefüllung. Die Anbieterfirma hat eine andere Produktabbildung angekündigt. Ein Foto der neuen Verpackung liegt Lebensmittelklarheit jedoch noch nicht vor.

Das Packungsfoto zeigt 3 cm Puddingcreme und 0,5 cm Teig oben und unten. Ausgepackt sind es 1 cm Puddingcreme und 1 cm Teig oben und unten.
Verbraucherin aus Bochum vom 10.12.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Packungsfoto zeigt 3 cm Puddingcreme und 0,5 cm Teig oben und unten. Ausgepackt sind es 1 cm Puddingcreme und 1 cm Teig oben und unten.
Verbraucherin aus Bochum vom 10.12.2024

Darum geht’s:

Der Tiefkühl-Bienenstich der Firma B + F Bakery & Food steckt in einem Pappkarton mit einer Abbildung des Kuchens. Auf dem Bild entspricht die Höhe der Puddingcreme etwa der Höhe der zwei Hefeteigplatten und Mandelauflage zusammen. Tatsächlich ist die Schicht Puddingcreme nur minimal größer als eine Hefeteigplatte allein. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bebilderung der Verpackung passt nicht zum Inhalt. Der Bienenstich enthält nur halb so viel Puddingfüllung wie abgebildet. Kaufinteressierte werden den abgebildeten Bienenstich erwarten und nachvollziehbar verärgert sein. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte ein realistisches Foto des Kuchens verwenden. 

Stellungnahme der B + F Bakery & Food GmbH, Salzkotten

Kurzfassung:
Die auf der Schachtel abgebildete Darstellung dient als Serviervorschlag und ist entsprechend gekennzeichnet. Demnach stellt die Abbildung auf der Verpackung kein Kuchenstück im Maßstab 1:1 dar. Wir haben intern bereits erkannt, dass die Produktabbildung in einigen Punkten von der tatsächlichen Optik unseres Produktes abweicht und umgehend eine Überarbeitung der Produktabbildung angestoßen.

Ergebnis

Die Anbieterfirma hat angekündigt, die Produktabbildung zu ändern. Ein Bild der neuen Verpackung und der Termin, ab dem das Produkt in geänderter Verpackung im Handel zu kaufen ist, hat Lebensmittelklarheit auf Nachfrage noch nicht erhalten.