So haben Hersteller reagiert:

Icewind Calamares Ringe à la Romana

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Mit Hinweis „aus Fischstücken zusammengefügt“ auf der Schauseite. Denn statt echter Tintenfischringe stecken geformte Tintenfischstücke im Backteig.
Geändert

Der Produktname „Calamares Ringe à la Romana“ und die Abbildung gebackener Tintenfischringe können den Eindruck vermitteln, dass echte Tintenfischringe im Backteig stecken. Tatsächlich handelt es sich aber um zusammengefügte Tintenfischstücke in Ringe geformt. Aus unserer Sicht sollte der Anbieter auf diesen Qualitätsunterschied bereits auf der Schauseite deutlich hinweisen.

Wir haben diese Calamares Ringe gekauft. Auf dem Bild sind Tintenfischringe zu sehen. In der Packung sind dann auch gebackene Ringe, aber jetzt kommt's: Drinnen steckt eine teigartige Masse, die mit echtem Tintenfisch kaum was zu tun haben kann.
Verbraucher aus Marburg vom 15.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Calamares Ringe à la Romana“ zeigt gebackene und frittierte Tintenfischringe. Die Bezeichnung auf der Rückseite klärt die Produktbeschaffenheit und lautet „Backteig-Tintenfischringe aus Fischstücken zusammengefügt, vorgebacken, tiefgefroren.“ Laut Zutatenverzeichnis enthalten die Backteig-Tintenfischringe 40 Prozent Tintenfisch, verschiedene Mehlarten, Öl, Würzzutaten, Wasser und Zusatzstoffen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nach der LMIV müssen Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus Stücken hergestellt sind, den Hinweis „aus Fischstücken zusammengefügt“ tragen.
Nach den Leitsätzen für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sind Tintenfischringe definiert als Querschnitte der Tuben/Zylinder des Tintenfischfleisches. Tuben sind die röhrenförmig spitz zulaufende Körpermuskulatur vom Tintenfisch (Kalmare), ohne Kopf, ohne Haut, ohne Flügel und ohne Stützgerüst, frei von Innereien. Zylinder sind Tuben nach Abschneiden der Spitzen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Auffassung nach rechnen Verbraucher nicht mit Ringen im Backteig, die aus Tintenfischstücken und weiteren Zutaten geformt wurden. Echte Tintenfischringe sollten aus den Tuben des Tintenfisches stammen. Da Verbraucher aufgrund der Aufmachung der Schauseite keinen Anlass haben an der Qualität zu zweifeln, reicht es aus unserer Sicht nicht, die tatsächliche Beschaffenheit der „Tintenfischringe“ erst auf der Rückseite zu nennen.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die aus Stücken zusammengesetzten Ringe bereits auf der Schauseite deutlich hinweisen.

Stellungnahme der Icewind Prod.- u. Vertriebsges. mbH & Co. KG, Buchholz

Kurzfassung:

Das von uns im Handel befindliche Layout entspricht allen gesetzlichen Vorgaben, ist verkehrsfähig und nicht irreführend.
Gerne passen wir zur besseren Verständlichkeit für den Verbraucher die Kennzeichnung bei Nachdruck entsprechend an und bringen den Hinweis  auf die Illustrationsseite auf.

Ergebnis

Der Anbieter der „Calamares Ringe“ hat die Aufmachung entsprechend der Unterlassungserklärung geändert und ergänzt den Produktnamen auf der Schauseite mit dem Hinweis „aus Fischstücken zusammengesetzt“. Auch die Bezeichnung auf der Rückseite informiert nun mit "aus fein zerkleinertem Tintenfisch". Die geänderten Verpackungen sind ab Ende 2019 erhältlich.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.