„ImmunAktiv“ für Kinder weckt falsche Erwartungen
Zusammenfassung
Das „ImmunAktiv“-Pulver lässt einen deutlich positiven Beitrag auf das Immunsystem von Kindern erwarten. Es bleibt unklar, welcher Stoff eine „Aktivierung“ des Immunsystems bewirken soll. Der abgedruckte zugelassene Claim für Vitamin C bleibt hinter dem Versprechen zurück und gilt nicht für Kinderprodukte.
Die Firma sollte das Produkt für Kinder nicht als „ImmunAktiv“ bezeichnen.
Beschwerde
Der Name „Immun Aktiv“ verspricht ein Produkt, das das Immunsystem von Kindern unterstützt. Es ist jedoch nicht ersichtlich, wie die enthaltenen Zutaten das Immunsystem aktivieren sollen.
Verbraucherin aus Bruchsal vom 19.07.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der prominente Name „ImmunAktiv“ verspricht eine Aktivierung der Abwehrkräfte. Solche übertriebenen Aussagen sind speziell für Kinder nicht zu tolerieren.
Darum geht’s:
Es ist ohne Zweifel erkennbar, dass der Anbieter das Produkt „ImmunAktiv“ speziell für Kinder konzipiert hat: So der Schriftzug „kids“ sowie ein in einer Pfütze plantschender Affe. Um den prominenten Schriftzug „Immun Aktiv“ stehen die Zutaten Beta-Glucan, Vitamin C und B-Vitamine sowie Erdbeeren und Rote Bete.
Außer Erdbeere und Rote-Bete enthält das Produkt laut Zutatenliste 20 Prozent Beta-Glucan Pulver, Buchweizenkeimlinge und Acerola Pulver.
Im zweiten Textabschnitt steht zuletzt fettgedruckt mit einem Sternchen die Angabe „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystem bei.“
Laut Angaben des Herstellers liefern 3 Gramm des Nahrungsergänzungsmittels 40 Milligramm Vitamin C aus Acerola Pulver.
Das ist geregelt:
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel.
Die europäische Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben enthält unter anderem die Angabe: Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
Eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe, die sich an Kinder richtet und auf das Immunsystem bezieht, gibt es für Vitamin C nicht.
Die Angabe „Immun“ auf der Schauseite von Lebensmitteln haben Gerichte in der Vergangenheit als gesundheitsbezogen gewertet und als unzulässig beurteilt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name „ImmunAktiv“ passt für dieses Kinderprodukt nicht. Es vermittelt den Eindruck, dass die spezielle Kombination aus Erdbeere, Rote Bete, Beta Glucan sowie B-Vitamine und Vitamin C „aktiv“ für die gesundheitliche Wirkung sorgt – und zwar für die Aktivierung der Abwehrkräfte. Das ist nicht der Fall. Vitamin C kann lediglich zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen – wie es auch auf der Rückseite der Verpackung steht.
Für eine aktive Wirkung auf das Immunsystem gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Diese Wirkung müsste speziell für Kinder nachgewiesen und zugelassen sein. Sonst ist eine derartige Werbung fehl am Platz.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen: Unter anderem wird Beta-Glucan als „Yestimun®“ bei den Nährstoffen aufgeführt. Der Name lässt einen Wirkstoff für das Immunsystem erwarten. Tatsächlich wurden Aussagen zum Immunsystem für Beta-Glucan und speziell zu Yestimun® von der EFSA abgelehnt.
Fazit:
Die Firma sollte das Produkt für Kinder nicht als „ImmunAktiv“ bezeichnen.
Stellungnahme der InnoNature GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Unser Produkt hält, was es verspricht. Es ist ausreichend Vitamin C vorhanden. Im Zutatenverzeichnis steht nicht „Ascorbinsäure (Vitamin C)“, weil wir mit Acerola-Pulver eine natürliche Alternative verwenden.
Dass wir Beta-Glucan zusätzlich mit Handelsnamen benennen, hat nichts mit einem abgelehnten Claim zu tun. Die Auflösung des Sternchens in Fettdruck ist leicht auffindbar und im Markt üblich.