Kritische Werbeaussagen für Gaming Booster entfernt
Zusammenfassung
Der Online-Anbieter richtete sich an die Zielgruppe der „Gamer“. Sowohl die Website als auch das dort vorhandene Werbevideo enthielten gesundheitsbezogene Angaben im Hinblick auf eine verbesserte Konzentration und Reaktion.
Nach mehreren Abmahnungen hat der Anbieter die kritisierten Werbeaussagen entfernt.
Beschwerde
Mein elfjähriger Sohn wollte sich dieses Produkt kaufen, um damit - wie aktiv und in einer jugendlichen Sprache beworben - seine "Gaming Performance" zu verbessern, also seine Reaktionszeiten beim Computerspielen. Mit Blick auf die Zutaten dieses Produkts und die Werbung bezweifele ich, dass diese Werbung zulässig ist. Es handelt sich doch wohl einerseits in Aufmachung und Art der Werbung um an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung, und andererseits um Auslobungen, die nach der Health-Claims-Verordnung zu bewerten sind. Solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt.
Verbraucher aus Essen vom 22.07.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbung
Der Online-Anbieter richtet sich mit seinem Produktangebot „LevlUp“ an die Zielgruppe der „Gamer“. Mit „hochwertigen Inhaltsstoffen“ will der Anbieter „dir den Fokus und die Konzentration geben, die dich aufs nächste Levl bringen. Laut der Werbung ist der „einzigartige Gaming-Booster®“ für jeden Gaming-Fan geeignet. Sowohl die Website als auch das dort vorhandene Werbevideo enthalten aus unserer Sicht gesundheitsbezogene Angaben im Hinblick auf eine verbesserte Konzentration und Reaktion.
Darum geht’s:
Bei dem „Gaming Booster®“ handelt es sich laut der Werbung um einen „Drink, der exakt auf die Bedürfnisse von Gamern zugeschnitten wurde“. Der Anbieter beschreibt dies auf der Website folgendermaßen:
- Mit unseren hochwertigen Inhaltsstoffen wollen wir dir den Fokus und die Konzentration geben, die dich aufs nächste Levl bringen.
- Gönn dir jetzt deine Portion extra Fokus, extra Reaktion, extra win.
- Was ist LevlUp eigentlich?
- ...entsteht ein einzigartiger GamingBooster®, der deine Performance unterstützt und dich noch besser auf das Wesentliche konzentrieren lässt.
Egal ob PC, Konsole, oder Mobile-Games – egal, ob du ein leckeres Getränk willst oder deine Performance unterstützen möchtest – unser Gaming Booster® ist für jeden Gaming-Fan geeignet.
- Gaming Booster®
Als Gamer haben wir andere Anforderungen an einen Energy Drink. Wir brauchen etwas, das nicht nur kurzzeitig „wach“ macht. Wir brauchen einen Drink für Konzentration, Reaktion und Energie!
- Ist LevlUp nur fürs Gaming geeignet?
… kannst du unseren Gaming Booster® auch beim Sport oder Lernen trinken, da auch hier deine Konzentration und Reaktionsfähigkeit unterstützt werden.
Es werden bei diesen Aussagen keine konkreten Substanzen genannt, die die beworbenen Wirkungen erzielen sollen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielweise über die Art des Lebensmittels und dessen Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Eine Substanz, die in Verbindung mit Konzentration und Reaktion steht, ist der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben nicht enthalten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Online-Werbung für den Gaming Booster® vermittelt der Zielgruppe der „Gamer“ die erwünschte Performance und Konzentration auf das Wesentliche. Das sollen in der Werbung nicht näher beschriebene „hochwertige Inhaltsstoffe“ erreichen.
Laut Anbieter ist das Produkt für „jeden Gaming-Fan geeignet“, so dass sich ausdrücklich auch jüngere Spieler angesprochen fühlen können. Dass es sich tatsächlich um einen Energy Drink, also ein stark koffeinhaltiges Produkt, handelt, wird erst beim genauen Lesen der Inhalte deutlich.
Fazit:
Der Anbieter sollte erklären, wie sein Produkt auf Konzentration und Reaktion wirkt oder die Hinweise darauf unterlassen.
Stellungnahme der LevlUp GmbH, Göttingen
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 27.08.2020 liegt bisher keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die LevlUp GmbH mehrfach – zuletzt am 15.07.2021 – wegen Verstoßes gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen die Health Claims-Verordnung abgemahnt. In der Unterlassungserklärung vom 12.03.2021 hat sich der Anbieter verpflichtet auf seiner Website nicht mehr mit „Nahrungsergänzungsmittel mit Süßungsmittel und Koffein, für verbesserte Konzentrationsphasen, vor allem für Videospieler“ zu werben oder werben zu lassen.
Am 29.07.2021 hat sich die LevlUp GmbH verpflichtet, eine weitere Werbeaussage zur Unterstützung von Konzentration und Reaktion zu unterlassen.