So haben Hersteller reagiert:

Los Amigos Guacamigos Dip it!, ehemals Los Amigos Guacamole

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Aus „Guacamole“ wird „Guacamigos “ – der Dip enthält unverändert nur 0,7 Prozent Acovadopulver
Geändert

Der Produktname „Guacamole“ weist auf einen Dip mit Avocadofruchtfleisch als Hauptzutat hin. Wenn statt Fruchtfleisch nur Minimengen Avocadopulver sowie Aromen und Farbstoffe für die Guacamole verwendet werden, können sich Verbraucher getäuscht sehen. Der Produktname Guacamole passt nicht zur Aufmachung des Dips, der lediglich 0,7 Prozent Avocadopulver sowie Aromen und Farbstoffe enthält.

Guacamole ist eine Sauce auf der Basis von Avocado. In dem Produkt ist Avocado in Form von Avocadopulver enthalten, der Anteil beträgt nach Angabe auf der Packung (Kleingedrucktes) 0,7 Prozent. Ich halte es für Täuschung, ein solches Produkt als "Guacamole" zu verkaufen.
Verbraucherin aus Bonn vom 11.04.2016

Darum geht’s:

Der Anbieter nennt das Produkt auf der Schauseite „Guacamole“. Die genauere Bezeichnung, die unmittelbar vor der Zutatenliste aufgeführt ist, lautet: „Cremiger Dip mit Avocado“. Laut Zutatenliste enthält das Produkt weniger als 1 Prozent Avocadopulver. Die Hauptzutaten des Produkts sind Wasser, Zwiebeln und Tomaten. Das Avocadopulver rangiert in der Zutatenliste hinter würzenden Zutaten wie beispielsweise Salz und Pfeffer. Zudem ist das Produkt aromatisiert und gefärbt mit dem orangen Farbstoff Carotin sowie Brillantblau.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Guacamole stammt ursprünglich aus der mexikanischen Küche und bedeutet Avocadosauce oder Avocado-Dip. Lebensmittelrechtlich ist die Begriff „Guacamole“ nicht geschützt. Hersteller haben daher einen bestimmten Gestaltungsspielraum in Hinblick auf die Rezepturbestandteile und die Herstellung einer so genannten Guacamole.
Der Bezeichnung „Guacamole“ wird üblicherweise für eine Avocadosoße oder -creme verwendet, deren Basis pürierte oder gewürfelte Avocados bilden (Dr. Oetker Lebensmittel-Lexikon).
Werden stattdessen hauptsächlich andere, preiswertere Gemüsesorten sowie Aromen und Farbstoffe verwendet, kann die Verwendung von 0,7 Prozent Avocadopulver eher als eine sogenannte „Alibizutat“ verstanden werden.

Fazit:

Der Produktname Guacamole passt nicht zur Aufmachung des Dips, der lediglich 0,7 Prozent Avocadopulver sowie Aromen und Farbstoffe enthält.

Stellungnahme der MORENO GmbH und Co. KG, Bornheim

Der Anbieter verzichtet auf eine Stellungnahme.

Ergebnis

Ab Mai 2017 geht das Produkt mit geänderter Aufmachung in den Handel. Statt „Guacamole“ heißt es dann „Guacamigos Dip it!“. Der Avocadogehalt mit 0,7 Prozent bleibt unverändert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale passt die Bezeichnung „Cremiger Dip mit Avocado“ auf der Rückseite nach wie vor nicht zur minimalen Menge Avocadopulver.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.