Das ärgert beim Einkauf:

So nicht: „Ohne Zuckerzusatz“ passt nicht zur gesüßten Creme

Obwohl die italienische Herstellerfirma den Aufstrich „Mondona Nut & Fruit Cream Cashew Raspberry“ mit „Agave“ süßt, bewirbt sie ihn gleichzeitig mit der Angabe „No Added Sugars*“.
getaeuscht

Die Firma Vitaina Italia bewirbt den Aufstrich auf der Schauseite mit dem Hinweis „No Added Sugars*“ (übersetzt „Ohne Zuckerzusatz*“). Tatsächlich ist die Creme mit zuckerhaltiger „Agave“ gesüßt.
Die Anbieterfirma sollte nicht mit dem Verzicht auf einen Zuckerzusatz werben, wenn sie mit „Agave“ tatsächlich eine Zutat zum Süßen zusetzt. Außerdem sollte sie die Zutat genauer beschreiben, damit klar ist, um was es sich handelt.

Geworben wird mit „no added sugars*“, auf der Zutatenliste findet sich „Agave“.
Damit dürfte wohl eigentlich Agavendicksaft gemeint sein. Bei der Überprüfung der Zutatenliste während des Einkaufs fällt dies aber nicht als zusätzlicher Zucker auf.
Auch wenn es bei einer Gesamtzuckermenge von 13 Gramm pro 100 Gramm nicht allzu viel sein dürfte, ist es doch ärgerlich.
Verbraucherin aus Ehrenkirchen vom 16.09.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Widersprüchlich: Die Anbieterfirma wirbt mit dem Hinweis „No Added Sugars*“. Tatsächlich ist der Aufstrich mit „Agave“ gesüßt.

Darum geht’s:

Die Firma Vitaina Italia wirbt auf der Schauseite des Glases mit dem Hinweis „No Added Sugars*“. Das Sternchen löst sie mit „enthält von Natur aus Zucker“ auf. Die Zutatenliste führt neben 70 % Cashewkernen, Kokosnuss und 5 % Himbeeren die Zutat „Agave*“ auf. Im Online-Shop der Firma steht unter Zutaten statt Agave „Agavenpulver“. 

Das ist geregelt:

Die Europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die Health-Claims-Verordnung (HCVO), regelt die Angabe „ohne Zuckerzusatz“. Danach ist der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ nur erlaubt, wenn dem Lebensmittel keine Ein- und Zweifachzucker wie Trauben- oder Haushaltszucker oder andere Lebensmittel mit süßender Wirkung (etwa Agavendicksaft oder Fruchtsirup) zugesetzt wurden. 
Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, sollte der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ auf dem Etikett stehen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wer den Verzicht auf einen Zuckerzusatz anpreist, darf stattdessen keine süßenden Lebensmittel wie hier „Agave“ verwenden. Auch wenn auf dem Etikett nur „Agave“ und im Internet „Agavenpulver“ steht, dürfte die Zutat als Süßungsmittel im Aufstrich stecken. Die Sternchenerklärung „enthält von Natur aus Zucker“ dürfte sich auf die anderen drei Zutaten Cashewkerne, getrocknete Himbeeren und Kokosnuss beziehen, die zusammen rund sieben Gramm Zucker liefern. Die restlichen sechs Gramm stammen somit aus der Zutat „Agave“.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte nicht mit dem Verzicht auf einen Zuckerzusatz werben, wenn sie mit „Agave“ tatsächlich eine Zutat zum Süßen zusetzt. Außerdem sollte sie die Zutat genauer beschreiben, damit klar ist, um was es sich handelt.

Stellungnahme der Vitaina Italia S.r.l., Apriia/Italien

Auf das Schreiben der Redaktion von Lebensmittelklarheit vom 19.09.2024 liegt keine Antwort vor.