Das ärgert beim Einkauf:

Sodastream Getränkesirup Bio Orange, - 45 % Zucker

Sodastream bewirbt den Sirup „Bio Orange“ als zuckerreduziert, obwohl er mehr Zucker als der herkömmliche Orangen-Sirup der Firma enthält.
getaeuscht

Im Unterschied zum klassischen Getränkesirup bewirbt Sodastream eine Bio-Variante auf der Schauseite mit dem Hinweis „- 45 % Zucker“. Das zuckerreduzierte, zubereitete Getränk enthält knapp fünf Prozent Zucker. Dagegen enthält die herkömmliche Variante 2,8 Prozent Zucker im fertigen Getränk und damit weniger als die „zuckerreduzierte“ Version. Dass es sich bei der klassischen Variante ebenfalls um eine zuckerreduzierte Variante handelt, ist auf dem Etikett nicht gekennzeichnet.
Der Hersteller sollte auf die nährwertbezogene Werbung auf der Schauseite verzichten.

Bei dem Produkt Sodastream BIO Sirup fühle ich mich getäuscht, da es mir suggeriert, dass es sich um ein gesundes (gesünderes = 45 % weniger Zucker) Produkt mit mehrheitlich BIO Zutaten (größte Schrift/Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung) handelt.
Verbraucher aus Recklinghausen vom 12.07.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung „- 45 % Zucker“ für den Sirup „Bio-Orange“ passt nicht, wenn der konventionelle Sirup desselben Herstellers weniger Zucker enthält.

Darum geht’s:

Sodastream kennzeichnet das Produkt „Bio Orangen Getränkesirup“ auf der Schauseite mit „-45 % Zucker“. Ein Sternchen verweist auf eine Erklärung auf dem rückseitigen Etikett. Durchschnittlich 45 % weniger Zucker als die in 10 meistverkauften Softdrinks in Deutschland und in der Schweiz. Global Data, 2020.“ 
Laut Nährwerttabelle enthält der Bio-Sirup 4,9 Gramm Zucker pro 100 Millliliter zubereitetes Getränk. Im Vergleich dazu enthält der konventionelle Getränkesirup Orange desselben Herstellers 2,8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter pro zubereitetes Getränk.

Das ist geregelt:

Die EU-Health-Claims-Verordnung regelt nährwertbezogene Angaben. Danach ist die Angabe „zuckerreduziert“ nur zulässig, wenn ein Nährstoff um mindestens 30 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Produkt reduziert wurde. Dabei ist ein Vergleich nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie zulässig. Außerdem soll der Vergleich immer mehrere dieser Lebensmittel berücksichtigen. 
Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung sind der Brennwert und Nährwertmengen je 100 Gramm oder 100 Milliliter anzugeben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass der als zuckerreduziert beworbene Sirup letztlich mehr Zucker im Endprodukt enthält als ein Vergleichsprodukt desselben Anbieters ist kaum nachvollziehbar. Zwar soll sich der Vergleich laut Verordnung auf mehrere Lebensmittel derselben Kategorie beziehen. Dies sind nach unserer Auffassung Sirupe, keine Softdrinks. Typische Getränkesirupe für Wassersprudler enthalten nach unserer Kenntnis häufig Süßungsmittel und entsprechend weniger Zucker – wie auch im Fall des Orange-Sirups von Sodastream. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Aussage zu den eigenen, nicht als zuckerreduziert gekennzeichneten Produkten passen.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die nährwertbezogene Werbung auf der Schauseite verzichten.

Stellungnahme SodaStream GmbH, Limburg

Kurzfassung:

Der Vergleichsmaßstab (Softdrinks) wird an prominenter Stelle klar erläutert. Das andere SodaStream Produkt ist ebenfalls kalorienreduziert und enthält u.a. Süßstoff. Das frühere Biosortiment hatte fast 60 % mehr Zucker. Nährwertbezogene Angaben sollen zur Vermeidung von Verzerrungen grundsätzlich nicht durch Einzelvergleiche belegt werden. Das Etikett entspricht den Vorgaben.