„SofteisBär“ Speiseeis enthält unerwartet keine Früchte
Zusammenfassung
Die Firma „Softeis Bär“ bietet verschiedene Sorten Speiseeis an und bewirbt diese mit Fruchtabbildungen. Die Sorte „Waldfrucht-Joghurt-Geschmack“ beispielsweise zeigt auf dem Deckel naturgetreue Abbildungen verschiedener Beeren, obwohl diese Beeren nicht in der Zutatenliste auftauchen. Als einziger Fruchtbestandteil erscheint dort „Holunder Extrakt“. Zur Geschmacksgebung verwendet der Anbieter „Aroma“. Die Zusammensetzung widerspricht nach Auffassung von Lebensmittelklarheit den Vorgaben der Leitsätze für Speiseeis.
Der Anbieter sollte keine naturgetreuen Früchte abbilden, wenn diese nicht im Speiseeis vorkommen.
Beschwerde
Alle Sorten der Firma Softeis Bär enthalten nichts von dem, was auf der Packung als Hauptgeschmack steht und abgebildet ist.
Verbraucher aus Dresden vom 21.09.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Naturgetreue Waldfrüchte auf der Verpackung abzubilden, passt nicht zu einem Eis, das keinerlei Beeren enthält. Denn tatsächlich sind außer färbendem „Holunder Extrakt“ keine Fruchtbestandteile im Speiseeis.
Darum geht’s:
Die Firma „Softeis Bär“ bietet Speiseeis mit Fruchtabbildungen an. Die beispielhaft gekaufte „Sorte Waldfrucht-Joghurt-Geschmack“ zeigt auf dem Deckel verschiedene Waldfrüchte wie schwarze und rote Johannisbeeren, Brombeeren und eine Himbeere. Die Zutatenliste auf der Becherunterseite führt diese Beeren nicht auf. Sie nennt unter anderem „Holunder Extrakt“ und „Aroma“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Leitsätze für Speiseeis beschreiben die Beschaffenheit und die Aufmachung von Speiseeis. Danach sollen Zutaten, die beispielsweise durch Abbildungen hervorgehoben werden, in Charakter gebender Menge in Speiseeis enthalten sein. Naturgetreue Abbildungen einer Frucht sollen nur dann verwendet werden, wenn die jeweilige Frucht, beispielsweise als Fruchtstücke, Fruchtmark oder Fruchtsaft, enthalten ist.
Werden zur Erzielung einer Geschmacksrichtung ausschließlich Aromen eingesetzt, dann wird dies in Verbindung mit der Bezeichnung durch eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit …-Geschmack“ oder „mit …-Aroma“ kenntlich gemacht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung der Verpackung passt nicht. Sie erfüllt aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht die Vorgaben der Leitsätze für Speiseeis. Die auf dem Deckel naturgetreu abgebildeten Früchte sind inm dem Speiseeis nicht enthalten. Genau diese werden die Kaufinteressierten jedoch erwarten. Auch die dunkelrote Farbe vermittelt den Eindruck von Waldbeeren. Der Hinweis „Joghurt-Waldfrucht-Geschmack“ stellt nicht ausreichend klar, dass der Anbieter den Geschmack ausschließlich durch Aroma erzielt.
Fazit:
Der Anbieter sollte keine Früchte abbilden, wenn diese nicht im Speiseeis vorkommen.
Stellungnahme der SofteisBär, Dresden
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 09.10.2024 liegt keine schriftliche Stellungnahme vor.