Statt des abgebildeten Hafer-Frühstücks ist nur Hafer im Beutel
Zusammenfassung
Die Abbildung auf der Verpackung des „reis-fit Express Hafers“ – Haferkörner, Obst und Milch – passt nicht zum Inhalt. Im Beutel stecken ausschließlich gegarte Haferkörner. Im Vergleich dazu enthalten andere Sorten der reis-fit Produktpalette im Standbeutel fertige Gerichte aus Getreide, Gemüse und Soße. Hier sind die abgebildeten Lebensmittel als Zutaten im Produkt enthalten.
Die Euryza GmbH sollte eine Abbildung des tatsächlichen Inhaltes zeigen.
Beschwerde
Das als Bild auf der Verpackung abgebildete Produkt suggeriert gedämpften Hafer mit Fruchtanteilen, obgleich nur der reine Hafer enthalten ist. Da bei anderen Reis-Fertigmischungen das enthalten ist, was abgebildet ist (z. B. Burrito-Bowl-Reis, bei dem natürlich Gemüse und Bohnen enthalten sind) suggeriert das Haferprodukt ähnliches.
Verbraucher aus Herten vom 19.11.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Abbildung auf der Verpackung spiegelt den Inhalt nicht wider.
Darum geht’s:
Die Euryza GmbH bietet unter der Marke reis-fit neben zahlreichen Trockenprodukten verschiedene Convenience- und Fertig-Produkte auf Getreide- und Hülsenfruchtbasis an. Dazu gehören sowohl verschiedene Reissorten und andere Getreidearten, bei denen nur das gegarte oder gegarte und gewürzte Getreide im Standbeutel steckt, als auch Fertiggerichte aus gegartem Getreide mit Hülsenfrüchten und/oder Gemüse und Würzzutaten. Die Abbildungen auf den Schauseiten der Verpackungen zeigen mal den tatsächlichen Inhalt und mal das tatsächlich enthaltene Getreide und weitere nicht enthaltene Lebensmittel. So auch beim gemeldeten Produkt „reis-fit Express Hafer“: Das Bild auf der Schauseite zeigt Haferkörner und Obst in Milch, der Inhalt besteht aber nur aus gegarten Haferkörnern. Im Vergleich dazu sind auf der „Burrito-Bowl“ rot gefärbter Reis, Gemüsestücke und Bohnen abgebildet, die auch enthalten sind. Auch zeigt und enthält das Produkt „reis-fit Express Natur-Reis“ nur Reis.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Euryza GmbH zeigt ein appetitanregendes Bild eines fertigen Müslis mit ganzen Haferkörnern, das nicht mit dem enthaltenen Inhalt übereinstimmt. Dieser visuelle Eindruck des Produktes dürfte die Kaufentscheidung bestimmen. Insbesondere diejenigen, die andere Angebote der Produktreihe kennen und daher nicht auf das Kleingedruckte achten, können ungewollt gegarte Haferkörner anstatt eines Fertiggerichtes kaufen.
Fazit:
Die Euryza GmbH sollte eine Abbildung des tatsächlichen Inhaltes zeigen.
Stellungnahme der Euryza GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Der Hinweis, dass es sich bei unserer Abbildung um einen Serviervorschlag handelt, steht leicht ersichtlich neben dem Bild. Zudem möchten wir auf die Deklaration des Produktnamens, der Verkehrsbezeichnung sowie der Zutatenliste hinweisen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass es sich um ein Haferprodukt ohne weitere Beilagen handelt. Das Produkt erfüllt daher alle Vorgaben des Kennzeichnungsrechts.