Statt Vanille nur Aroma
Zusammenfassung
Mit der Sortenbezeichnung „Vanille“ kann bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass natürliche Bestandteile der Vanilleschote im Dessert enthalten sind. Um dieses Missverständnis zu vermeiden, sollte der Anbieter Vanille nicht im Produktnamen hervorheben oder deutlich einen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ ergänzen. Somit würden Fehlvorstellungen bereits auf den ersten Blick ausgeräumt.
Beschwerde
Zur Sorte „Erdbeere“
Vanille nicht enthalten
Verbraucher aus Ratzeburg vom 14.10.2023
Zur Sorte Himbeere
Die großflächige Oberseite des Dessert wirbt mit dem Schlagwort: Vanille Traum und abgebildeten 3 großen Himbeeren! [Anmerkung der Redaktion: Die von uns im Oktober 2017 erworbene Verpackung bildet zwei Himbeeren ab.] Das Produkt beinhaltet keine (!!) Vanille und hat einen Himbeer-Anteil von 10 %. Ich fühle mich deshalb betrogen und getäuscht, als ich die Packung aufmachte und verzehren wollte.
Verbraucher aus Hamburg vom 10.08.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Durch die Sortenbezeichnung „Vanille“ kann bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass Bestandteile der Vanillepflanze im Dessert enthalten sind.
Daher sollte die Anbieterfirma Vanille nicht im Produktnamen hervorheben oder auf der Schauseite einen deutlichen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ ergänzen.
Darum geht’s:
Auf dem Deckel des Dessertbechers steht in großer und fetter Schrift der Produktname „VanilleTraum“. Zusätzlich sind anderthalb Erdbeeren abgebildet. Die Sortenbezeichnung „Erdbeere“ steht am unteren Rand. Die Zutatenliste auf der Becherrückseite führt Vanille weder als Gewürz noch als Vanilleextrakt oder natürliches Vanillearoma auf, sondern nennt lediglich „Aroma“. Die Bezeichnung lautet „Dessert mit Vanillegeschmack…“.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführen, beispielsweise über die Zusammensetzung des Lebensmittels.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unseres Erachtens nach ist es naheliegend, dass Verbraucher aufgrund des Produktnamens „VanilleTraum“ Bestandteile aus der Vanillepflanze im Dessert erwarten. Die Zutatenliste weist jedoch lediglich „Aroma“ als Zutat aus.
Fazit:
Die Ehrmann AG sollte Vanille nicht im Produktnamen hervorheben oder bereits auf der Schauseite durch einen Hinweis wie „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ deutlich machen, woher der Vanillegeschmack stammt.
Stellungnahme der EHRMANN AG, Oberschönegg; 2023
Kurzfassung:
„Ehrmann VanilleTraum“ ist eine seit 1995 eingetragene Marke, und nicht als Verkehrsbezeichnung zu verstehen. Der Markenname soll dem Verbraucher eine schnelle Orientierungshilfe bezüglich der Geschmacksrichtung bieten. Die genaue Zusammensetzung des Produktes ist eindeutig anhand der Verkehrsbezeichnung und des Zutatenverzeichnisses ersichtlich und weist korrekt auf den Vanillegeschmack hin.