Das ärgert beim Einkauf:

Süßstoff Erythrit in der Schokolade taucht bei den Nährwerten nicht auf

Die Schokolade enthält immerhin 28 Prozent Erythrit. Die Firma Genuss ohne Reue lässt Erythrit als Kohlenhydrat in der Nährwertkennzeichnung jedoch unter den Tisch fallen.
getaeuscht

Die Angaben in der Nährwerttabelle sind schwer nachvollziehbar: Die Schokolade der Marke „Biosüße“ enthält fast 28 Prozent Erythrit, ein Süßungsmittel, das als mehrwertiger Alkohol zu den Kohlenhydraten zählt. Es ist in der Nährwerttabelle aber bei den Kohlenhydraten nicht aufgeführt, sonst müsste deren Anteil über 30 Prozent betragen. Im Unterschied zu anderen Süßungsmitteln wie Xylit und Maltit liefert Erythrit keine Kalorien und ist offenbar deshalb nicht angegeben. Dadurch erfahren Verbraucher:innen die Erythrit-Menge nicht und die Nährwertangaben wirken unvollständig.
Der Anbieter sollte Erythrit bei den Kohlenhydraten einrechnen und zudem als mehrwertigen Alkohol kennzeichnen.

Die Nährwertkennzeichnung ist klar falsch. Die Schokolade besteht aus Erythrit, was zu den Kohlenhydraten gehört. Andere Firmen geben diese als mehrwertige Alkohole an, auch wenn sie nicht müssen, damit Diabetiker das richtig berechnen können.
Diese Firma ignoriert dies aber bei der Schokolade und allen ihren Produkten, damit haben sie einen extrem niedrigen Wert bei Kohlenhydraten, was ein erschlichener Vorteil gegenüber anderen Herstellern darstellt, die das deklarieren und dies berechnen.
Verbraucher aus Berlin vom 29.11.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Für Verbraucher:innen sind die Angaben in der Nährwerttabelle nicht plausibel: Das Süßungsmittel Erythrit ist dort nicht wie üblich als Kohlenhydrat eingerechnet. Die Menge an Kohlenhydraten müsste sonst sehr viel höher als vier Prozent liegen, denn die Schokolade enthält etwa 28 Prozent Erythrit. Mehrwertige Alkohole sind nicht angegeben – dadurch ist Erythrit bei den Nährwerten nicht erkennbar.

Darum geht’s:

Unter der Marke „Biosüße“ bietet die Firma „Genuss ohne Reue“ eine zuckerfreie „Bio-Schokolade dunkel“ an. Auf der Schauseite wirbt die Firma unter anderem mit „gesüßt mit kalorienfreier Biosüße“. Das Produkt hat einen Kakaogehalt von mindestens 72 Prozent. Somit liegt der Anteil für das Süßungsmittel Erythrit bei etwa 28 Prozent. Der Anbieter kennzeichnet den verpflichtenden Hinweis aufgrund des Erythritgehalts: „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.“ 
Der Energiegehalt liegt bei 500 Kilokalorien pro 100 Gramm. In der Tabelle stehen als Nährwerte für Kohlenhydrate 4 Gramm, davon 0,1 Gramm Zucker. „Mehrwertige Alkohole“ sind nicht aufgeführt. 
Das Süßungsmittel Erythrit zählt zu den mehrwertigen Alkoholen, liefert jedoch im Unterschied zu anderen Süßungsmitteln wie Xylit oder Maltit, keine Kalorien.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit oder die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Entsprechend der LMIV werden Süßungsmittel wie Xylit und Maltit mit 2,4 Kilokalorien pro Gramm berechnet und bei der Nährwertkennzeichnung zu den Kohlenhydraten gezählt. Die zusätzliche Angabe als mehrwertige Alkohole in der Nährwerttabelle ist freiwillig. Im Gegensatz zu allen anderen mehrwertigen Alkoholen liefert Erythrit keine Kilokalorien. 
Das Oberlandesgericht Hamburg hat im Jahr 2020 deshalb geurteilt, dass der Zuckerersatzstoff Erythrit auf Schokoladenprodukten in der Nährwerttabelle nicht als Kohlenhydrat berücksichtigt werden muss. Voraussetzung dafür war, dass Erythrit nicht verstoffwechselt, sondern unverändert ausgeschieden wird. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die „zuckerfreie Schokolade“ enthält mit dem Süßungsmittel Erythrit eine Zutat, die keine Kalorien liefert. Da Erythrit jedoch zu den Kohlenhydraten, speziell den mehrwertigen Alkoholen zählt, können Verbraucher:innen erwarten, Angaben dazu auf der Verpackung zu finden. Sie sind von zuckerfreien Süßwaren gewöhnt, dass diese Süßungsmittel bei Kohlenhydraten eingerechnet und als mehrwertige Alkohole angegeben sind. 
In einer Marktstichprobe überprüfte Lebensmittelklarheit im Februar 2024 online die Kennzeichnung von 32 Süßwaren mit Süßungsmitteln, davon sieben mit Erythrit. Das Ergebnis: Überwiegend sind mehrwertige Alkohole in der Nährwertkennzeichnung angegeben (20 von 32 Produkte) und bei allen sieben Produkten mit Erythrit war das Süßungsmittel bei den Kohlenhydraten eingerechnet.
Eine Information über den Anteil an mehrwertigen Alkoholen ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit vor allem bei Lebensmittel mit hohem Anteil dieser Süßungsmittel eine wichtige Information. Dass sie bei den Nährwertangaben auf der Schokolade weder bei Kohlenhydraten eingerechnet, noch als mehrwertige Alkohole angegeben sind, kann wie eine fehlerhafte Kennzeichnung wirken. Kund:innen sollen nachvollziehen können, wie sich das Produkt zusammensetzt, insbesondere wenn sie diese mit anderen vergleichen wollen.

Fazit:

Der Anbieter sollte Erythrit bei den Kohlenhydraten einrechnen und zudem als mehrwertigen Alkohol kennzeichnen. 

Stellungnahme der Genuss ohne Reue GmbH, Stapelfeld

Kurzfassung:
Im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit einem Mitbewerber beim Landgericht Hamburg hat das OLG Hamburg (Urteil vom 27.02.2020- 3 U 92/19) entschieden, dass der mehrwertige Alkohol Erythrit nicht nach VO (EU) 1169/ 2011 im Rahmen der Nährwertdeklaration als Kohlenhydrat berücksichtig werden muss. Die Nährwertdeklaration unserer Produkte basiert auf diesem Urteil.