Das ärgert beim Einkauf:

Übertriebene Gesundheitsversprechen für „Gute-Nacht-Getränk“

Influencerin wirbt unzulässig damit, dass das Produkt „FitLine Restorate“ unter anderem Schwermetalle bindet, die Haare kräftigt und für ein schönes Hautbild sorgt.
getaeuscht

Die Influencerin bewirbt das Nahrungsergänzungsmittel „FitLine Restorate“ mit verschiedenen Gesundheitsversprechen wie „bindet Schwermetalle“ und „sorgt für kräftige Haare und Nägel“. Die gesundheitsbezogenen Aussagen sind nicht als Werbung gekennzeichnet und aus Sicht der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit unzulässig. Die Influencerin sollte die nicht zugelassene gesundheitsbezogene Werbung unterlassen und Werbung als solche kennzeichnen.

Vielleicht ist es ja erlaubt, so zu werben, zumal die Werbung über pseudoprivate Kanäle kommt (und nicht als Werbung markiert ist), aber es nervt unglaublich. Bindet Schwermetalle, sorgt für ein schönes Hautbild, kräftigt Haare und Nägel und das alles in nur einem Tütchen Superpulver?
Verbraucherin aus Ostfildern vom 17.03.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Betreiberin des Instagram Accounts eva,m-t bewirbt das Produkt „FitLine Restorate“ der Firma PM International AG mit Gesundheitsversprechen, die aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht zugelassenen sind.

Darum geht’s:

Die Instagram-Nutzerin Eva M.-T. (@eva.m-t) verlinkt mit dem Hinweis „Für erholsamen Schlaf & mehr Beweglichkeit“ die Seite https://boards.com/a/JmVlN.sfsN3e?lang=de. Dort bewirbt sie Produkte der Linie „FitLine“ der Firma PM-International AG. Im Beitrag „Restorate“ listet sie verschiedene Wirkungen für das daneben abgebildete Produkt „FitLine Restorate“ auf:

  • „sorgt für erholsamen Schlaf“
  • „bindet Schwermetalle und unterstützt den Ausgleich vom Säure-Basenhaushalt“
  • „hilft bei der Regeneration des Körpers über Nacht“
  • „kräftigt Haare und Nägel“
  • „sorgt für ein schönes Hautbild“
  • „entschlackt“.

Das ist geregelt:

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Es gibt keine zugelassenen Claims für das Produkt „FitLine Restorate“.
Unspezifische gesundheitsbezogene Angaben müssen an spezifische, für be-stimmte Inhaltsstoffe zugelassene Aussagen gekoppelt werden. Beispielsweise ist für den enthaltenen Wirkstoff Zink die Werbung mit „Zink trägt zur Erhaltung normaler Haare, normaler Nägel und normaler Haut bei“ erlaubt. 
Nach dem Gesetz für Unlauteren Wettbewerb ist Werbung als solche zu kenn-zeichnen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Beiträge in sozialen Medien können Verbraucher:innen auf bestimmte Produkte aufmerksam machen und zum Kauf dieser Produkte verleiten. Produktdarstellungen nicht als Werbung zu kennzeichnen und sie mit übertriebenen und nicht zugelassenen Gesundheitsversprechen zu bewerben, ist unseriös und unzulässig.
Über die von der Verbraucherin kritisierten Werbeaussagen hinaus ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit die Aussage „Er [der Gute-Nacht-Drink] enthält alle wichtigen Mineralstoffe und Spurenelemente …“ aufgefallen. Diese Behauptung trifft nach Ansicht der Redaktion nicht zu , denn der Drink enthält nicht alle als zufuhrnotwendig anerkannten Vitamine und Mineralstoffe.

Fazit:

Die Influencerin sollte die nicht zugelassene gesundheitsbezogene Werbung unterlassen und Werbung als solche kennzeichnen.

Stellungnahme der Betreiberin von @eva.m-t


Auf das Schreiben der Redaktion von Lebensmittelklarheit vom 09.04.2024 liegt keine Antwort vor.