Das ärgert beim Einkauf:

Übertriebene und unseriöse Gesundheitsversprechen für „Daily Greens“

Die Schweizer Mybacs AG bewirbt ihr ballaststoffreiches Pflanzenpulver mit unbewiesenen Behauptungen wie der „Bindung und Ausleitung von Giftstoffen“.
getaeuscht

In ihrem Online-Shop bewirbt das Unternehmen mybacs ihr Angebot „Daily Greens“ übertrieben positiv aufgrund der enthaltenen Ballaststoffe. Ohne konkrete Ballaststoffe oder andere Wirkstoffe zu nennen, verspricht die Firma pauschal Wirkungen von der Regulierung der Darmtätigkeit über die Bindung und Ausleitung von Giftstoffen bis hin zu Stärkung der Immunsystems. Die erforderlichen Belege und zugelassene Aussagen fehlen.
Das Unternehmen sollte die Wirkversprechen entfernen.

Die Firma wirbt auf ihrer Internetseite mit zahlreichen Health Claims/gesundheitsbezogenen Angaben, für die die Belege oder Verweise auf zugelassene Health Claims fehlen. Beispielsweise für die DailyGreens:
-Regulierung der Darmtätigkeit
-Bindung und Ausleitung von Giftstoffen
-Stabiler Blutzuckerspiegel
-Mehr Energie
-Weniger Heißhunger
Ich empfinde die Informationen auf der Webseite als falsche Versprechungen, irreführend und teilweise gefährlich, wenn sich Verbraucher:innen auf die Aussagen verlassen.
Verbraucherin aus Berlin vom 24.09.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Firma Mybacs schießt mit ihrer Werbung für das Produkt „Daily Greens“ über das Ziel hinaus. Versprechen wie die Ausleitung von Giftstoffen und Stärkung des Immunsystems sind inakzeptabel. 

Darum geht’s:

Die Schweizer mybacs AG bietet in ihrem Online-Shop mybacs.com unter anderem das Produkt „Daily Greens“ an. Das Pulver aus diversen Pflanzenstoffen wie Tapiokafasern, Inulin und Topinambur, Früchten, Getreidegras und Algen ist zum Anrühren mit Wasser als Shake gedacht. Eine Portion von 25 Gramm soll 17 Gramm Ballaststoffe liefern und wird als „deine Quelle für Ballaststoffe und als „Natürliches Pulver mit wertvollen Pflanzenextrakten für eine optimale Ballaststoffzufuhr“ bezeichnet.
Das Unternehmen bewirbt das Angebot mit Aussagen wie „Bindung und Ausleitung von Giftstoffen“, „Stärkung des Immunsystems“ und „Verbesserung der Nährstoffaufnahme“.
Darüber hinaus verspricht sie als kurzfristige Effekte
•    „Eine ballaststoffreiche Ernährung kann kurzfristig zu einer verbesserten Ver-dauung beitragen. Sie fördert die Darmmotilität und kann Verstopfung lindern“ sowie 
•    „Sie kann dazu beitragen, ein Gefühl der Sättigung zu fördern …“
und als langfristigen Effekt 
•    „Ballaststoffe, insbesondere lösliche Ballaststoffe, können dazu beitragen, den Cholesterinspiegel zu senken, was langfristig positive Auswirkungen auf die Herzgesundheit haben kann.“
Mit der Heilung einer Krankheit wie Verstopfung dürfen Anbieterfirmen gar nicht und mit Gesundheit und Ballaststoffen dürfen sie ohne Belege nicht einfach so werben.

Das ist geregelt: 

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur verwendet werden, wenn die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen sind und für das beworbene Lebensmittel oder einen ihrer Inhaltsstoffe zugelassen wurden. Es gibt nur zugelassene Angaben zu Ballaststoffen aus Gerstenkorn, Haferkorn und Roggen.Diese Zutaten sind nicht enthalten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Firma mybacs geht mit ihren Aussagen eindeutig zu weit. Denn mit Heil- und Gesundheitsversprechen für ihre Produkt oder Ballaststoffe dürfen Hersteller nicht einfach so werben. Aus unserer Sicht vermittelt die Werbung eine falsche Vorstellung über das grüne Pulver, Ballaststoffe und mögliche gesundheitliche Wirkungen. Solche unbewiesenen Behauptungen sind nicht erlaubt.

Über die Kritikpunkte der Verbraucherin hinaus ist der Redaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Nährwertangaben nicht stimmen können. 

Fazit:

Das Unternehmen sollte die Wirkversprechen entfernen.

Stellungnahme der mybacs AG, Zug/Schweiz

Auf das Schreiben der Redaktion von Lebensmittelklarheit vom 08.10.2024 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Redaktion von Lebensmittelklarheit hat das Produktangebot an die Lebensmittelüberwachung gemeldet.