Übertriebene Werbung für Joint Support entfernt
Zusammenfassung
Mit zahlreichen Aussagen zum Wiederaufbau von Gelenken, Bändern und Sehnen bis hin zum Einsatz bei Arthrose warb der Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel. Bei einigen Aussagen handelte es sich um übertriebene gesundheitsbezogene Aussagen. Andere sind als krankheitsbezogene Aussagen zu werten.
Der Online-Händler hat nach einer Abmahnung die kritisierten Aussagen auf der Website entfernt.
Beschwerde
Durch Instagram bin ich auf die Joint Support Kapseln gestoßen. Laut Hersteller Neosupps verspricht das Produkt, Gelenkschmerzen und Gelenkprobleme vorzubeugen und zudem die Regeneration und den Wiederaufbau von Gelenken, Bändern und Sehnen fördern (Wortlaut in der Beschreibung). Zusätzlich soll es auch noch die Gelenkabnutzungen durch schweres Gewichtheben verhindern. Dabei sei das Besondere am Produkt die Reduzierung von Entzündungen im Knorpel und Körper. Die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin seien enthalten, die bei Arthrose verwendet werden. Meiner Meinung nach klingt das sehr nach einem verschreibungspflichtigen Medikament. Aufgrund der Beschreibung traue ich mich nicht, das Produkt zu testen, da ich das Gefühl habe, ein Medikament zu nehmen, was nicht verschrieben wurde.
Verbraucherin aus Hannover vom 03.05.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Der Anbieter bewirbt das Produkt mit übertriebenen gesundheitsbezogenen sowie krankheitsbezogenen Aussagen. Beide sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte die Werbung unterbleiben.
Darum geht’s:
Auf neosupps.com bewirbt der Anbieter die Kapsel „Joint Support“ unter anderem mit folgenden Aussagen:
- Hilft Gelenkschmerzen und Gelenkprobleme vorzubeugen.
- Fördert die Regeneration und den Wiederaufbau von Gelenken, Bändern und Sehnen.
- Durch das Curcumin in unserem Joint Support können Entzündungen im Gelenkknorpel und Körper reduziert werden.
- Enthält das Produkt die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin, die häufig bei Arthrose verwendet werden.
Das Produkt enthält unter anderem die folgenden Zutaten: Glucosamin Hydrochloriod, Chondroitinsulfat, Kurkuma Extrakt (95 %), Boswelliasäure, schwarzer Pfeffer Extrakt (95 % Piperin).
Das ist geregelt:
Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Außerdem dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, sowie solche Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht in eine Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.
Für Kurkumin, Glucosamin und Chondroitin gibt es in der Liste keine zugelassenen Angaben in Bezug auf Gelenke, Bänder und Sehnen. In Bezug auf die Gelenke wurden eingereichte Claims abgelehnt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Werbeaussagen vermitteln den Eindruck, der Verzehr der Kapseln könnte gegen Gelenkschmerzen helfen, Entzündungen im Gelenkknorpel reduzieren und Arthrose heilen. Solche krankheitsbezogenen Aussagen sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Außerdem verwendet der Anbieter gesundheitsbezogene Aussagen zu Curcumin, Glucosamin und Chondroitin, die jedoch nicht zugelassen sind.
Fazit:
Der Anbieter sollte die krankheitsbezogenen und nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.
Stellungnahme der Neosupps GmbH, Hamburg
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 27.02.2023 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 18.08.2022 wegen unzulässiger gesundheits- und krankheitsbezogener Angaben auf der Website abgemahnt. Die Neosupps GmbH hat am 27.09.2022 die Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht länger mit den kritisierten Aussagen für das Produkt zu werben.
Ergebnis
Die Firma Neosupps hat die kritisierten Aussagen beim Online-Angebot entfernt.