Das ärgert beim Einkauf:

Unpassende Werbung mit Vollmilch für Getränkepulver von Koawach

Das als vegan gekennzeichnete Getränkepulver „Koawach Koffein-Kakao Typ Vollmilch Schoko“ enthält weder Milch noch eine Milchalternative.
getaeuscht

Der Anbieter bewirbt das Getränkepulver als „Typ Vollmilch-Schoko“, wobei das Wort „Typ“ aufgrund der Gestaltung kaum auffällt. Verbraucher:innen können beim Einkauf daher ein Getränkepulver mit Vollmilch(-pulver) erwarten. Das allerdings widerspricht dem aufgedruckten Vegan-Label.
Tatsächlich enthält das Getränkepulver kein Milcherzeugnis, keine Milchalternative oder Zutaten, die den Geschmack von Milch erzeugen. Das Getränkepulver besteht zu nahezu 80 Prozent aus Süßungsmittel und 20 Prozent Kakao. 
Die Anbieterfirma sollte einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung widerspiegelt, und das Produkt bereits in der Bezeichnung als vegan kennzeichnen.

Das Produkt „Koawach Typ Vollmilch Schoko" enthält weder Milch noch Milchersatz noch andere Inhaltsstoffe, die für einen milchigen oder cremigen Geschmack sorgen würden. 79 % des Produktes sind Erythrit und nur 20 % Kakaopulver.
Außerdem ist der Name „Vollmilch" in Kombination mit dem Vegan-Label widersprüchlich.
Verbraucher aus Hemmoor vom 31.10.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Ein Getränkepulver als „Typ Vollmilch Schoko“ und vegan zu bewerben, ist aus unserer Sicht vollkommen unsinnig. Das Pulver enthält keine Vollmilch, keine pflanzliche Alternative für Vollmilch und keine Zutaten, die für einen Vollmilchgeschmack sorgen können. 

Darum geht’s:

Der Anbieter hebt auf der Schauseite des Koawach Getränkepulvers unter anderem „Vollmilch Schoko“ in Fettdruck und großer Schrift hervor. Dem Wortlaut „Vollmilch Schoko“ ist das Wort „Typ“ in vertikaler und deutlich kleinerer Schrift vorangestellt. Weiterhin bewirbt die Schauseite das Produkt mit dem Vegan-Label der Organisation ProVeg e.V.
Die Bezeichnung lautet „Getränkepulver mit Süßungsmittel Erythrit, fettarmem Kakao und koffeinhaltigem Guarana“. Die Zutatenliste führt Süßungsmittel 79 Prozent Erythrit, 20 Prozent fettarmes Kakaopulver, natürliches Aroma Koffein und Guaranasamenpulver auf, jedoch keine Milch oder Erzeugnisse von Milch.
Laut Zubereitungshinweis auf der Rückseite soll das Pulver mit Milch, Milchalternative oder Wasser zu einer cremigen Masse verrührt und anschließend mit Flüssigkeit aufgegossen werden.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Informationen über Lebensmittel müssen darüber hinaus zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das sind wesentliche Grundsätze der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Bezeichnung „Milch“ bei Lebensmitteln ist geschützt. Sie ist nur zulässig für das Melkerzeugnis von Tieren wie Kühen. Bei Vollmilch handelt es sich um eine Milch, die mindestens 3,5 Fett enthält. Die Kennzeichnung als „vegan“ schließt die Verwendung von Zutaten tierischen Ursprungs aus. Ein Getränkepulver, das als „Trinkschokoladenpulver“ bezeichnet wird, besteht nach Kakaoverordnung aus einer Mischung von Zuckerarten und mindestens 25 Prozent Kakaopulver.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es gibt es keinen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen der Werbung mit „Vollmilch“ und der Produktzusammensetzung. Die Bewerbung des Getränkepulvers als „Typ Vollmilch Schoko“ ist daher vollkommen unpassend. Vollmilch oder ein entsprechendes Erzeugnis fehlen in dem Pulver. Nicht einmal der Zubereitungshinweis erwähnt „Vollmilch“. Zudem ist der Hinweis „Typ“ leicht zu übersehen, sodass die Angabe „Vollmilch“ im Widerspruch zum Hinweis „vegan“ steht. 
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Zusatzstoff Erythrit als Süßungsmittel für Getränke nicht zugelassen ist.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung widerspiegelt und das Produkt in der Bezeichnung als vegan kennzeichnen.

Stellungnahme der Koakult GmbH, Berlin

Kurzfassung:
Unsere Produkte „Pur“, „Typ Vollmilch Schoko“ und „Typ Weiße Schoko“ wurden entwickelt, um die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kund:innen zu erfüllen. „Typ Vollmilch Schoko“ beschreibt den milden Geschmack, ohne Vollmilch als Zutat. Das Vegan-Label bestätigt die vegane Rezeptur des Produkts. Wir prüfen, wie wir unsere Kommunikation auf der Verpackung noch klarer gestalten können.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt an, die Werbung auf der Verpackung zu prüfen. Wegen der Kennzeichnungsmängel hat Lebensmittelklarheit die Lebensmittelüberwachung informiert.