Wasa Sesam & Vollkorn
Zusammenfassung
Obwohl „Vollkorn“ prominent auf der Verpackung steht, stecken neben Vollkornweizen erhebliche Menge an Auszugsmehl im Knäckebrot.
Der Hersteller sollte auf die „Vollkorn“-Werbung verzichten oder bereits auf der Schauseite das Produkt zutreffend als „Weizenbrot mit 49 Prozent Vollkorn“ bezeichnen.
Beschwerde
Wasa gibt an, dass das Knäckebrot ein „Vollkorn“ Knäckebrot ist, besitzt jedoch nur 49 Prozent Vollkorn.
Um ein Produkt als Vollkorn-Produkt betiteln zu dürfen, muss es jedoch zu mindestens 90 Prozent aus Vollkorn bestehen.
Verbraucherin aus Bayern vom 10.01.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Aufmachung mit dem prominenten Schriftzug „Vollkorn“ vermittelt ein Knäckebrot, das im Wesentlichen Vollkorngetreide enthält. Das trifft jedoch nicht zu, wenn neben 49 Prozent Vollkorn noch 39 Prozent Auszugsmehl im Brot stecken.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Verpackung steht in Großbuchstaben „Sesam & Vollkorn“ und direkt darunter „mit 49 % Vollkorn“.
Die Zutatenliste auf der Rückseite beginnt mit Vollkorn Weizenmehl (49 %). An zweiter Stelle folgt Weizenmehl mit 39 %.
Die Bezeichnung des Produkts steht auf der Unterseite der Verpackung und lautet „Backware mit Weizen Vollkorn und Sesamsamen“.
Im Werbetext bezeichnet Wasa das Produkt als Knäckebrot.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck sollte „Knäckebrot“ zu mindestens 90 Prozent aus Roggenvollkornmehl hergestellt sein. Eine abweichende Zusammensetzung sollte entsprechend den Leitsätzen gekennzeichnet werden
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der prominente Schriftzug „Vollkorn“ vermittelt zusammen mit dem Hinweis „49 % Vollkorn“ ein falsches Bild von der Zusammensetzung. Dass das Produkt neben 49 Prozent Vollkornmehl auch 39 Prozent Auszugsmehl enthält, ist nicht zu erwarten. Das Brot erfüllt nicht die Vorgaben der Leitsätze, die für Knäckebrot mindestens 90 Prozent Roggenvollkornmehl vorsehen. Daher lautet die Bezeichnung offenbar „Backware“ statt „Knäckebrot“. Allerdings spricht die Firma selbst im Werbetext auf der Rückseite von Knäckebrot. Obwohl der Vollkornanteil deutlich geringer als in echtem Knäckebrot ist, wirbt die Firma explizit mit Vollkorn auf der Schauseite.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf die „Vollkorn“-Werbung verzichten oder bereits auf der Schauseite das Produkt zutreffend als „Weizenbrot mit 49 Prozent Vollkorn“ bezeichnen.
Stellungnahme der Barilla Deutschland GmbH, Köln
Kurzfassung:
Der Gehalt an Vollkorn ist beim „WASA Sesam & Vollkorn“ auf der Verpackung leicht wahrnehmbar und verständlich ausdrücklich „mit 49 % Vollkorn“ und zusätzlich im Zutatenverzeichnis angegeben. Eine Täuschung der Verbraucher ist daher ausgeschlossen. Es gibt rechtlich keine Vorgabe, dass ein Knäckebrot zu 90 % aus Vollkorn bestehen muss, um auf der Verpackung auf die Verwendung von Vollkorn hinweisen zu können.