Werbebeitrag für „kalorienarme Immun-Drinks“ entfernt
Zusammenfassung
Im Februar 2023 veröffentlichte die Online-Redaktion „Fit for Fun“ einen vermeintlichen Artikel mit der Überschrift „Gesunder Jahresstart: 3 Immun-Drinks unter 100 Kalorien“ sowie weitere Hinweise auf ein geschwächtes Immunsystem. Tatsächlich handelte es sich um eine Werbeanzeige mit Links zu Produktanbietern, die für die Weiterleitung eine Provision zahlen. Die gesundheitsbezogene Werbung war übertrieben und zudem traf die nährwertbezogene Angabe „kalorienarm“ nicht pauschal auf alle drei Produkte zu.
Nach einer Abmahnung hat die Firma zugesichert, nicht länger mit den kritisierten Aussagen zu werben. Die Anzeige ist auf der Website fitforfun.de nicht mehr vorhanden.
Beschwerde
Ich möchte mich über eine als Artikel getarnte Anzeige beschweren. Darin werden „3 Immun-Drinks“ vorgestellt und fast wörtlich suggeriert, dass man damit weniger anfällig ist für Viren und Bakterien und nicht so leicht krank wird. Offensichtlich erhält der Verlag Provision für den Verkauf. Dass diese Drinks dann auch noch als „kalorienarm“ verkauft werden, ist der Gipfel. Der Rotbäckchensaft hat 64 kcal, das ist mehr als Cola. Das ist pure Verbrauchertäuschung.
Verbraucherin aus Bietigheim-Bissingen vom 16.02.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige
In einem vermeintlichen Artikel bewirbt „Fit for Fun“ drei Produkte für den „gesunden Jahresstart“. Tatsächlich handelt es sich um eine Werbeanzeige mit übertriebenen gesundheitsbezogenen Aussagen für die beworbenen „Immun-Drinks“. Zudem trifft die Angabe „kalorienarm“ nicht auf alle Produkte zu.
Darum geht’s:
Auf der Website fitforfun.de/shopping/ befindet sich ein Beitrag vom 14.02.2023 mit dem Titel „Gesunder Jahresstart: 3 Immun-Drinks unter 100 Kalorien“. Rechts oben steht kleingedruckt der Hinweis „Anzeige“. Unter der ersten Abbildung folgt der Hinweis: „Für bestimmte Links in diesem Artikel erhält Fit for Fun eine Provision vom Händler“. Die Werbeaussagen lauten unter anderem:
- „Mit bestimmten Getränken kannst du dein Immunsystem unterstützen.“
- „Wir zeigen dir drei Immun-Drinks unter 100 Kalorien.“
- „Ist dein Immunsystem geschwächt, ist es anfälliger für Viren und Bakterien. Die Folge: Du wirst leichter krank.“
- „3 kalorienarme Immun-Drinks für einen gesunden Lebensstil“
- „… das AG1-Pulver […] weist eine Tagesdosis von 12 g aber gerade mal 50 Kalorien auf.“
- „So unterstützt [Ingwer] aufgrund seiner ätherischen Öle die Immunabwehr und bekämpft Erkältungen. Nicht umsonst ist Ingwertee ein beliebtes Hilfsmittel bei Rachen- und Halsschmerzen.“
- „Der Ingwer-Shot Classic von Kloster Kitchen schenkt dir mit […] 30 ml und 17 Kilokalorien einen effektiven Helfer für das Immunsystem.“
- „Immun-Drink: Kraftpaket Immunschutz von Rotbäckchen“
- „Mit gerade mal 64 Kalorien pro 100 Milliliter […]“
Die Links unter den jeweiligen Produktbeschreibungen führen zu den Angeboten in Online-Shops.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Nähwertbezogene Angaben wie „kalorienarm“ sind für Getränke nur erlaubt, wenn diese nicht mehr als 20 Kilokalorien pro 100 Milliliter enthalten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei dem vermeintlichen Artikel erhalten Verbraucher:innen gerade keine Tipps „für einen gesunden Lebensstil“, sondern Werbung, die über Links direkt auf Online-Shops führt. Unter dem Stichwort „Immun Drink“ werden drei Produkte für Personen mit „geschwächtem Immunsystem“ beworben, die „anfälliger für Viren und Bakterien“ sind. Die Werbeaussagen zur Gesundheit sind übertriebenen. Außerdem trifft die Angabe „kalorienarm“ nicht auf alle drei genannten Getränke zu.
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Aspekte aufgefallen, beispielsweise Werbung mit Krankheitsbezug wie Erkältungen, Rachen- und Halsschmerzen, die für Lebensmittel verboten ist.
Fazit:
Die Firma sollte deutlich machen, dass es sich um Werbung handelt und auf die übertriebenen gesundheitsbezogenen Aussagen sowie nicht erlaubte krankheitsbezogene Werbung verzichten. Außerdem sollte sie die Angabe „kalorienarm“ entfernen.
Stellungnahme der BurdaForward GmbH, München
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 12.09.2023 liegt bisher keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Burda Forward GmbH am 06.07.2023 wegen mehrerer unzulässiger krankheitsbezogener Angaben und Verstoß gegen die Health-Claim-Verordnung auf der Website abgemahnt. Das Unternehmen hat am 20.07.2023 eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht länger mit den vom vzbv kritisierten Aussagen für das Produkt „Ingwer Shot Classic“ zu werben.
Ergebnis
Nach einer Abmahnung hat die Burda Forward GmbH zugesichert, nicht länger mit den kritisierten Aussagen zu werben. Die Anzeige ist auf der Website fitforfun.de nicht mehr vorhanden.