Werbung „65 % weniger Zucker“ für Nu+cao-Riegel ist nicht mehr möglich
Zusammenfassung
Der Hersteller bewarb den Schokoriegel mit „65 % weniger Zucker. Vergleichende Werbung zum Zuckergehalt ist jedoch nur möglich, wenn der Energiehalt gegenüber Vergleichsprodukten gleich oder geringer ist. Das traf hier nicht zu. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die irreführende Kennzeichnung geklagt – mit Erfolg.
Das Unternehmen hat den Anspruch anerkannt und das Produkt aus dem Sortiment genommen.
Beschwerde
Die Plakatwerbung sowie die Internetseite zeigen, dass das Produkt 65 % weniger Zucker enthält. Darüber hinaus macht die Firma damit Werbung, dass Zucker eine Zutat ist, die es zu reduzieren gilt. Als ich die Werbung gesehen habe, bin ich davon ausgegangen, dass der Riegel eine gesündere alternative zu den herkömmlichen Schokoriegeln ist. Als ich die Riegel jedoch dann schon gekauft hatte und mal hinten auf die Verpackung geschaut habe, habe ich gesehen, dass der Brennwert ziemlich hoch ist und habe ihn mit anderen Schokoriegeln verglichen und bisher keinen Riegel gefunden, der mehr Energie hat als die Nucao Riegel.
[…] Ich fühle mich durch die Aussage 65 % weniger Zucker getäuscht, da der Brennwert höher ist, als der Brennwert vergleichbarer Produkte.
Verbraucher aus Magdeburg vom 25.10.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung „65 % weniger Zucker“ ist fehl am Platz, wenn der zuckerreduzierte Schokoriegel sogar mehr Energie liefert als Vergleichsprodukte. Solche Aussagen sind täuschend.
Darum geht’s:
Der Anbieter wirbt für den Riegel „Bio-Schokolade mit Hanfsamen, Mandeln und Meersalz“ mit dem Hinweis „65 % less sugar*“ oder „65 % weniger Zucker*“ auf dem Produkt und der Website. Auf der Rückseite stehen die Pflichtangaben in englischer Sprache. Dort erläutert die Fußnote den Sternchenhinweis mit „65 % less sugar than comparable products“. Laut Nährwerttabelle liegt der Zuckergehalt bei 17 Prozent und der Energiehalt bei 611 Kilokalorien. Der Kakaogehalt beträgt mindestens 70 Prozent. Die Schokolade enthält 21 Prozent Hanfsamen und 15 Prozent Mandeln.
Angaben in deutscher Sprache sind vorhanden, jedoch verdeckt.
Bei der Werbung mit „65 % weniger Zucker“ darf der Energiegehalt nicht höher liegen als bei einem Vergleichsprodukt.
Das ist geregelt:
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nähwertbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel.
Danach ist die Angabe „reduzierter Zuckeranteil“ und für Verbraucher:innen gleichbedeutende Angaben zulässig, wenn die Reduzierung des Anteils mindestens 30 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Produkt ausmacht. Bei der Angabe muss der Brennwert gleich oder geringer sein als der Brennwert eines Vergleichsprodukts.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Werbung mit reduziertem Zuckergehalt ist für den Schokoriegel fehl am Platz. Trotz der Angabe „65 % weniger Zucker“ liefert der Riegel jede Menge Energie. Mit 611 Kilokalorien pro 100 Gramm liegt er über den Werten von Vergleichsprodukten: In einer Stichprobe hat Lebensmittelklarheit den Energiegehalt vergleichbarer Schokoladenriegel geprüft. Dieser lag zwischen 538 bis 596 Kilokalorien pro 100 Gramm.
Fazit:
Die Firma sollte die Werbung mit „65 % weniger Zucker“ für die Nucao-Riegel entfernen.
Stellungnahme der The Nu Company GmbH, Leipzig
Der Anbieter verzichtet auf eine Stellungnahme. Er teilt mit, dass er die Produkte aus dem Sortiment genommen hat.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma am 8.07.2021 wegen Verstoß gegen die Health Claims-Verordnung abgemahnt. The Nu Company GmbH hat keine Unterlassungserklärung abgegeben, so dass der vzbv am 21.12.2023 Klage erhoben hat. Das Oberlandesgericht Dresden hat den Anbieter am 18.03.2024 durch Anerkenntnisurteil verpflichtet, nicht länger mit der Aussage „65 % less sugar“ für das Produkt zu werben.
Ergebnis
Der Anbieter hat die Produkte aus dem Sortiment genommen.