Das ärgert beim Einkauf:

Werbung mit „echten Zutaten“ trotz Zusatzstoffen und Co.

Foodspring verwendet für die Proteinriegel „Protein Bar“ stark verarbeitete Zutaten und Zusatzstoffe wie das Süßungsmittel Steviolglycoside.
getaeuscht

Foodspring bewirbt die Proteinriegel „Protein Bar“ als „besonders“. Er begründet dies mit „echten Zutaten“ und Verzicht auf „Chemiekeulen“. Tatsächlich enthält der Riegel neben einigen naturbelassenen auch eine ganze Reihe stark verarbeiteter Zutaten. Das hat mit Natürlichkeit wenig zu tun.
Die Anbieterfirma sollte nicht mit „echten Zutaten“ für die „Protein Bar“ werben, wenn viele davon hochverarbeitet sind und Zusatzstoffe wie das Süßungsmittel Steviolglycoside darin stecken.

Auf der Webseite Foodspring.de wirbt die Firma damit, dass der einzigartige Geschmack der Riegel durch "echte" Zutaten zustande kommt. Das verbinde ich als Verbraucherin mit natürlichen Zutaten. Weiter wird beschrieben, dass keine "Chemiekeulen" zum Einsatz kommen. Steviolglykoside sind angeblich aus der Steviapflanze gewonnen. Ich halte es für fragwürdig mit den Begriffen "echt" und ohne "Chemiekeule" zu hantieren, wenn ein Produkt Steviolglykoside enthält. Verbraucherin aus Hamburg vom 29.07.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Aussagen wie „echte Zutaten“ und „natürliche Aromen statt Chemiekeulen“ sind ungeeignet zur Beschreibung der Proteinriegel mit stark verarbeiteten Zutaten und Zusatzstoffen wie dem Süßungsmittel Steviolglycosid. 

Darum geht’s:

Der Online-Shop Foodspring.de bietet verschiedene Sorten der Proteinriegel „Protein Bar“ an. In der Rubrik „Oft gestellte Fragen“ weist der Anbieter unter „Was macht foodspring Proteinriegel besonders?“ darauf hin, dass der Riegel seinen „einzigartigen Geschmack echten Zutaten“ verdankt. Weiterhin wirbt er damit, dass er „natürliche Aromen statt Chemiekeulen“ verwendet und die „Süße aus Steviolglycosiden der Steviapflanze“ stammt. Der „Protein Bar“ Sorte „Hazelnut Cream“ beispielsweise listet unter anderem Zutaten wie Milcheiweiß, Molkeneiweißkonzentrat, Isomalto-Oligosaccharid-Sirup, Haselnusskerne, Kakaobutter, Mandelmehl, natürliches Aroma sowie mehrere Zusatzstoffe auf, darunter das Süßungsmittel Steviolglycoside. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Sie dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Nach der Zusatzstoff-Verordnung zählen Steviolglycoside als Süßungsmittel ebenso wie Füllstoffe und Feuchthaltemittel zu den Zusatzstoffen. Steviolglycoside werden abhängig vom Herstellungsverfahren zum Beispiel als „Süßungsmittel E 960a“ oder „Süßungsmittel Steviolglycoside aus Stevia“ gekennzeichnet. 
Die Frage, ob für das Süßungsmittel Steviolglycoside Hinweise auf die natürliche Herkunft zulässig sind, hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) 2019 eindeutig verneint. Das als E 960 spezifizierte Süßungsmittel unterscheide sich von den in der Pflanze vorkommenden Steviolglycosiden und sei deshalb nicht „natürlich“.
Nach der Aromenverordnung muss „natürliches Aroma“ aus natürlichen Rohstoffen stammen, aber nicht zwangsläufig aus Lebensmitteln. Sie dürfen aus pflanzlichen und tierischen Ausgangsstoffen sowie aus Mikroorganismen wie Schimmelpilzen gewonnen werden. Möglich ist auch die Herstellung mit Hilfe gentechnologischer Verfahren.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Begriffe wie „echte Zutaten“ und Hinweise auf „Chemiekeulen“ sind als Merkmale für ein Lebensmittel ungeeignet. Der Proteinriegel besteht neben naturbelassenen Zutaten wie Haselnusskernen und Mandelmehl auch aus stark verarbeiteten Zutaten wie Sirup und natürlichen Aromen. Außerdem verwendet der Anbieter mit Steviolglycosiden einen Zusatzstoff, der in einem aufwendigen chemischen Prozess hergestellt werden muss. Dass Foodspring mit der Werbung die Zutaten als naturbelassen bewirbt, passt somit nicht. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte nicht mit „echten Zutaten“ für die „Protein Bar“ werben, wenn viele davon hochverarbeitet sind und Zusatzstoffe wie das Süßungsmittel Steviolglycoside darin stecken.

Stellungnahme der Foodspring GmbH, Berlin

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 30.07.2024 liegt keine Antwort vor.