Das ärgert beim Einkauf:

Werbung mit „optimaler Dosierung“ für das grüne Pulver „eduone“

Die Edubily Nutrition behauptet, eine optimal dosierte „Rundumversorgung“ zu liefern. Doch die Werbung passt nicht zur Zusammensetzung. Aussagen wie „antientzündlich“ sind für Vitalpilze nicht erlaubt.
getaeuscht

Mit Aussagen wie „optimal dosiert“ und „optimal aufnehmbar“ wirbt der Anbieter für das Produkt „eduone“ und verspricht eine „tägliche Rundumversorgung“. Doch die uneinheitliche Dosierung an Nährstoffen kann nicht optimal sein. 
Die enthaltenen Vitalpilze sollen außerdem antientzündlich und antidiabetisch wirken. Solche Aussagen sind krankheitsbezogen und für Lebensmittel verboten.
Der Anbieter sollte auf die pauschalen positiven Werbeaussagen verzichten und die krankheitsbezogene Werbung entfernen. 

Bei meiner weiteren Recherche zu Greens-Pulvern bin ich dann noch auf „eduone“ gestoßen. Die Firma wirbt mit „60 optimal aufnehmbaren Inhaltsstoffen“ und „Eine Vielzahl optimal dosierter und aufnehmbarer Inhaltsstoffe“. „Optimal aufnehmbar“ suggeriert eine optimale Bioverfügbarkeit, die nur behauptet werden darf, wenn man dafür auch einen Studienbeleg hat. Hier wird das einfach mal als Behauptung ohne Nachweise in den Raum gestellt. Dass die Dosierung „optimal“ ist, darf ebenfalls bezweifelt werden. Einige Vitamine decken nicht 100% des Tagesbedarfs, andere 200% des Tagesbedarfs. Die meisten Mineralien decken nur ein Bruchteil des Tagesbedarfs. Was soll daran „optimal“ sein? Optimal wäre ohnehin nur eine individuelle Supplementierung nach Blutanalyse durch einen Arzt.
Weiterhin dichtet das Unternehmen den enthaltenen „Vitalpilzen“ gesundheitsbezogene Aussagen an wie „So wirken einige davon beispielsweise antientzündlich, immunmodulatorisch, neuroprotektiv, antidiabetisch und sogar antikanzerogen“.
Verbraucher aus Leipzig vom 19.09.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Pulver soll eine „tägliche Rundum-Versorgung“ und „optimal dosiert und aufnehmbar“ sein. Diese Art der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel ist unseriös und angesichts der sehr unterschiedlichen Beiträge zur Nährstoffversorgung nicht nachvollziehbar. Auch die Vitalpilze als „antientzündlich“ und „sogar antikanzerogen“ zu bewerben, ist völlig fehl am Platz.

Darum geht’s:

Auf Edubily.com wirbt die Firma mit folgenden Aussagen für das Pulver „eduone“:

  • „Mit > 60 optimal aufnehmbaren & dosierten Inhaltsstoffen für die tägliche Rundumversorgung.“
  • „Eine Vielzahl optimal dosierter und aufnehmbarer Inhaltsstoffe - und das in einem einzigen fruchtigen Drink. Eine vollumfängliche tägliche Versorgung war noch nie so einfach!“
  • „Vitalpilze und Adaptogene – Eine bunte Mischung aus Vitalpilzen […]. So wirken einige davon beispielsweise antientzündlich, immunmodulatorisch, neuroprotektiv, antidiabetisch und sogar antikanzerogen.“

Laut der Nährwerttabelle liegen die Nährstoffreferenzwerte pro Portion für Vitamine zwischen 72 und 200 Prozent und für Mineralstoffe zwischen 15 und 125 Prozent.
Ein Beutel enthält 360 Gramm Pulver, eine Portion 12 Gramm.
Laut Zutatenliste enthält das Pulver folgende Vitalpilze: Cordyceps sinensis-Extrakt, Reishi-Extrakt, Chaga-Extrakt (Inonotus obliquus), Löwenmähne-Extrakt (Hericium erinaceus).

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkungen oder Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen freiwillig bereitgestellte Informationen auf einschlägigen wissenschaftlichen Daten beruhen.
Aussagen, dass ein Lebensmittel einer Erkrankung vorbeuge, diese behandle oder heile, sind grundsätzlich verboten.
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Nährstoffe beworben werden, wenn diese in einer signifikanten Menge vorhanden sind. Die signifikante Menge liegt für Vitamine und Mineralstoffe bei 15 Prozent der jeweiligen Nährstoffbezugswerte in 100 Gramm Lebensmittel, bei Nahrungsergänzungsmittel in der Tagesdosierung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

In der Eduone-Werbung passt nicht zur Zusammensetzung des Produkts. Angeblich soll es „optimal dosiert“ sein. Die Anteile an den Referenzwerte fallen für die Nährstoffe extrem unterschiedlich aus: Während die Werte für manche Vitamine 100 Prozent bis hin zu 2erreichen, liegt der Wert für Kalium, Kalzium und Magnesium bei 15 bis 16 Prozent des Tagesbedarfs. Das sieht nicht sehr ausgewogen, und erst recht nicht „optimal“ aus. Dass die zugesetzten Nährstoffe für den menschlichen Körper bioverfügbar sind, ist eine Grundvoraussetzung. Was unter „optimal aufnehmbar“ zu verstehen ist, bleibt unklar und wirkt wie eine Werbeaussage ohne wissenschaftliche Grundlage.
Die enthaltenen Vitalpilze sind für eine „tägliche Grundversorgung“ nicht erforderlich. Und die Wirkung der Vitalpilze als antientzündlich und antikanzerogen ist krankheitsbezogen und für Lebensmittel verboten.

Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Firma das Produkt als tägliche und vollumfängliche „Rundumversorgung“ bewirbt. Sie behauptet: „Statt unzählige verschiedene Kapseln und Pülverchen einzunehmen, reicht ab heute ein einziger Drink aus.“ Diese Aussagen erwecken den Eindruck, dass ein „eduone“-Drink alle Nährstoffe liefert, die ein Mensch täglich benötigt. Das ist nicht der Fall.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die pauschalen positiven Werbeaussagen verzichten und die krankheitsbezogene Werbung entfernen. 

Stellungnahme der Edubily GmbH, Wallerfangen

Kurzfassung:
Als Unternehmen stehen wir für Qualität und Kundenorientierung. In eduone® nutzen wir hochwertige Verbindungen, deren Bioverfügbarkeit und hohe Bioaktivität durch seriöse und belastbare wissenschaftliche Studien nachgewiesen ist. Die Rezeptur ist dabei auf einen, studienbasierten Tages-Durchschnittsbedarf ausgerichtet, der auch eine zusätzliche Nahrungsaufnahme berücksichtigt und sich daher nicht mit dem NRV deckt. Individuelle Abweichungen sind möglich.

Ergebnis

Aufgrund der Werbung für das Produkt hat Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Angebot informiert.