So haben Hersteller reagiert:

Zukünftig mit Angabe der Menge für alle Nüsse und Früchte

Änderung: Auch die Menge der Weinbeeren und Nüsse kennzeichnet Rossmann zukünftig für die Mischung „mit Cranberries & Kirschen“.
Geändert

Bei dem Produkt handelt es sich um eine Mischung aus Nüssen und Früchten. Auf der Schauseite weist der Anbieter prominent auf die Früchte Cranberrys und Kirschen hin. An erster Stelle der Zutatenliste standen jedoch getrocknete Weinbeeren. Die Mengenkennzeichnung erfolgte für Cranberrys und Kirschen, nicht jedoch für die am meisten vorhandenen Weinbeeren.
Rossmann hat die Angaben auf der Rückseite inzwischen überarbeitet und kennzeichnet zukünftig die Mengen für alle Nüsse und Früchte in der Mischung.  

Auf der Vorderseite wird „mit Cranberries & Kirschen“ geworben. Schaut man aber in die Zutatenliste stehen Weinbeeren an erster Stelle ohne Prozentsatz. Prozentanteile sind nur bei Kirschen, Cranberrys und Zucker aufgelistet. Absicht? Sodass man den genauen Anteil der Weinbeeren auch nicht berechnen kann.
Verbraucherin aus München vom 29.07.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die hervorgehobenen Zutaten Cranberrys und Kirschen machen rund 20 Prozent der Mischung aus. Den überwiegenden Fruchtanteil liefern jedoch die getrockneten Weinbeeren: Ohne Mengenangabe stehen sie an erster Stelle der Zutatenliste. 

Darum geht’s:

Auf der Packung „Nüsse & Früchte“ hebt sich der rot unterlegte Schriftzug „mit Cranberries und Kirschen“ deutlich vom Hintergrund ab. Weitere Bestandteile der Mischung sind ebenfalls auf der Schauseite abgebildet. Die Zutaten kennzeichnet Rossmann auf der Rückseite wie folgt: 
„Weinbeeren (getrocknet), Cashewkerne, 13 % Cranberries, Mandeln, 11 % Zucker, Mandeln (blanchiert), 6 % Sauerkirschen, Sonnenblumenöl“. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Für Zutaten, die auf der Verpackung besonders beworben werden, müssen Anbieter eine Mengenkennzeichnung angeben. Das schreibt ebenfalls die LMIV vor.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die hervorgehobene Zutaten Cranberrys und Kirschen machen gerade mal 20 Prozent der Nuss-Frucht-Mischung aus. Dagegen stehen getrocknete Weinbeeren an erster Stelle der Zutatenliste. Es ist daher nachvollziehbar, dass Verbraucher:innen sich für deren Menge interessieren. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die Mengen für alle abgebildeten oder genannten Zutaten kennzeichnen.
Der Hersteller sollte die jeweiligen Mengen der abgebildeten Zutaten aus der Nuss-Frucht-Mischung angeben.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:

Es besteht keine Verpflichtung zur mengenmäßigen Angabe der Weinbeeren, Mandeln und Cashewkerne. Auf der Vorderseite werden alle enthaltenen Frucht- und Nuss-Zutaten abgebildet und somit keine hervorgehoben. Die durch die Worte „mit Cranberries & Kirschen“ hervorgehobenen Zutaten werden mengenmäßig angegeben. Bei diesem Produkt wird jedoch zukünftig die QUID-Deklaration angepasst werden.

 

Geändert

Ergebnis

alt: Rückseite, Genuss Plus Nüsse & Früchte mit Cranberries & Kirschen, bis 06/2023; neu: ab 06/2023

Verpackungen mit der überarbeiteten Zutatenliste sollen laut Herstellerangaben ab Juni 2023 in den Handel kommen. Positiv ist, dass alle Nüsse und Früchte eine Mengenkennzeichnung haben.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Mengenkennzeichnung für Cranberrys und Kirschen ist allerdings nicht korrekt: Statt bisher Cranberrys und Kirschen kennzeichnet Rossmann zukünftig „gezuckerte Cranberrys“ und „gezuckerte Kirschen“. Somit wird der Zuckeranteil der Früchte, der bei 40 Prozent liegen kann, zu den Früchten dazugerechnet.