Die EU-Öko-Verordnung wurde neu aufgelegt. Unter anderem gilt die Verordnung nun für Produkte wie Salz, die es bislang nicht als Bio-Lebensmittel gab.
Wir wollten in unserer Umfrage wissen: Welche Bio-Lebensmittel können Sie aktuell und künftig in den Regalen finden? Zur Auswahl standen Bio-Hefe, Bio-Wildschwein, Bio-Wildlachs, Bio-Meersalz und Bio-Honig.
Die Umfrage zeigt, dass knapp zwei Drittel der Befragten (jeweils rund 65 %) wissen, dass es Bio-Hefe (485 Stimmen) und Bio-Honig (488 Stimmen) gibt. Beides war auch schon in der bisherigen EU-Öko-Verordnung geregelt. Mehr Unsicherheiten gab es bei den anderen zur Auswahl stehenden Lebensmitteln.
Beispielsweise wissen nur knapp 39 Prozent der Teilnehmenden (289 Stimmen), dass in den Regalen demnächst auch Bio-Meersalz stehen könnte. Da Salz kein landwirtschaftliches Erzeugnis ist, war es in der bis 2021 geltenden EU-Öko-Verordnung nicht erfasst.
Dass es auch Bio-Wildschwein geben kann – wenn auch im Handel kaum erhältlich – und zwar sowohl nach der alten als auch nach der neuen EU-Öko-Verordnung, ist nur gut einem Fünftel der Befragten (160) bekannt. Die Tiere müssen dann allerdings als Farmtiere gehalten werden, Erzeugnisse aus der Jagd gelten nicht als „Bio“.
44 Prozent der teilnehmenden Verbraucher:innen (327 Stimmen) nahmen irrtümlicherweise an, dass es nach der EU-Öko-Verordnung EU-Bio-Wildlachs gibt. Das ist aber nicht der Fall, da Lachs entweder aus Aquakultur (Bio oder nicht Bio) oder aus Wildfang stammt. Zwar gibt es (Bio-) Verbände, die spezielle Kriterien für Wildfisch entwickelt haben. Laut EU-Öko-Verordnung dürfen diese aber nicht als „Bio-Wildlachs“ gekennzeichnet werden.
An der nichtrepräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 752 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 24.01.2022 bis zum 30.05.2022.