Adventskalender ohne Mindesthaltbarkeitsdatum
Frage
Ich habe einen Tee-Adventskalender ohne Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf der Verpackung erhalten. Der Anbieter hat mir allerdings eine Tabelle mit dem jeweiligen MHD der Teesorten per E-Mail zugeschickt. Ist das rechtens oder muss der Anbieter die gesamte Verpackungscharge zurücknehmen?
Antwort
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist für fast alle verpackten Lebensmittel gesetzlich vorgeschrieben. Es muss auf der Verpackung an einer gut sichtbaren Stelle stehen und deutlich und gut lesbar sein. Das Datum muss zwar noch nicht im Online-Shop stehen. Spätestens bei der Lieferung muss diese Information allerdings zur Verfügung stehen, und zwar direkt auf der Verpackung. Eine E-Mail mit den Angaben zum jeweiligen MHD reicht nicht aus.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre es sogar wünschenswert, dass die Anbieterfirma das Mindesthaltbarkeitsdatum auf jede Einzelverpackung druckt, zum Beispiel auf jeden Teebeutel im Adventskalender. Erforderlich ist dies laut Gesetz zwar nicht. Einige Unternehmen tun das aber freiwillig.
Sie können das Produkt der zuständigen Lebensmittelüberwachung melden, die die weiteren Konsequenzen festlegt. Diese finden Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auf der Seite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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