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Deutet der Allergiehinweis auf Insekten hin?

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Deutet der Allergiehinweis auf Insekten hin?

Frage 

Laut Medienberichten ist der Zusatz von Mehlwürmern (Tenebrio Molitor) in Lebensmitteln seit Februar 2025 erlaubt. 

Die entsprechenden EU-Verordnung schreibt vor, dass im Zutatenverzeichnis die folgende Bezeichnung stehen muss: „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)".

Außerdem muss das Lebensmittel, das das UV-behandelte Wurmpulver enthält, mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Menschen mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.

Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste oder, falls keine Zutatenliste vorgesehen ist, in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung des Lebensmittels angebracht werden.

Meine Frage nun:

Wenn auf einem Produkt der Hinweis steht „Kann Allergene durch Krebstiere/Weichtiere“ etc. enthalten, bedeutet das auch, dass dieses Lebensmittel Wurmpulver enthalten könnte?
Verbraucher aus Homberg (Efze) vom 10.02.2025

Antwort

Nein. Aus einem solchen Allergenhinweis lässt sich nicht auf Insekten- oder Wurmpulver schließen. Insektenpulver muss namentlich im Zutatenverzeichnis stehen. Bei loser Ware müssten Anbieter auf andere Weise deutlich auf das Insektenpulver hinweisen. 

Wie Sie richtig geschrieben haben, muss Insektenpulver wie das neu zugelassene, UV-behandelte Pulver aus Mehlwürmern namentlich im Zutatenverzeichnis stehen. 

Zusätzlich ist ein Allergenhinweis erforderlich – und zwar der Hinweis, dass diese Zutat bei Verbraucher:innen, die bekanntermaßen gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Der Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste stehen. Er darf nicht abgekürzt oder nur auf Krebstiere bezogen werden, wenn tatsächlich Insekten enthalten sind. 

Die Sorge, dass Sie Lebensmittel mit Insekten serviert bekommen, ohne es zu merken, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit unbegründet. Auch unverpackte Lebensmittel dürfen nicht „heimlich“ mit Insektenpulver versetzt werden – das wäre täuschend. Unerwartete Zutaten wie Insekten dürfen Anbieter nicht einfach verschweigen – auch nicht in Restaurants, beim Bäcker oder an der Fleischtheke. Unserer Ansicht nach muss das Insektenpulver in der Bezeichnung genannt werden. 

Auch bei loser Ware müssen Anbieter auf Allergene hinweisen, beispielsweise durch einen Aushang. Aus unserer Sicht müssen sie dabei die vorgeschriebene Formulierung verwenden und das Allergen – in diesem Fall das Larvenpulver – konkret nennen.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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