Gibt es „Vegetarischen Geflügelsalat“?
Frage
Der Produktname "Vegetarischer Geflügelsalat" ist m. E. irreführend, wenn ein Produkt keinerlei Geflügel enthält. Ist das zulässig?
Antwort
Produktnamen und Bezeichnungen für vegetarische und vegane Ersatzprodukte sind schon seit längerem in der Diskussion. Vor allem zu Ersatzprodukten, die nach hochpreisigen Fleischerzeugnisse benannt sind, bekommen wir bei Lebensmittelklarheit häufig Fragen und Beschwerden.
Seit Dezember 2018 gibt es Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission „für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“. Sie sorgen für mehr Klarheit.
Darin sind auch Feinkostsalate beschrieben. Wörtlich heißt es dort: „Bezeichnungen für spezifische Feinkostsalate (z.B. „Geflügelsalat“, „Fleischsalat“) sind für vegane und vegetarische Lebensmittel nicht üblich.“
Diese Bezeichnungen sollten Hersteller also vermeiden. Es ist laut Leitsätzen aber möglich, in der näheren Beschreibung auf solche Feinkostsalate hinzuweisen, zum Beispiel „veganer Seitan-Feinkostsalat nach Art eines Geflügelsalats“. Voraussetzung dafür ist, dass das vegetarische oder vegane Lebensmittel dem genannten Feinkostsalat ähnelt. Der Seitan-Feinkostsalat mit Hinweis auf Geflügelsalat sollte also ähnlich aussehen, schmecken, riechen und ein ähnliches Mundgefühl erzeugen.
Leitsätze sind zwar nicht rechtsverbindlich. Sie dienen aber unter anderem Herstellern zur Orientierung und der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Beurteilung von Lebensmitteln. Auch in Gerichtsverfahren spielen sie häufig eine wichtige Rolle.
Aus unserer Sicht bieten die Leitsätze eine Orientierung für eine einheitliche Bezeichnung dieser Produkte. Wichtig ist unserer Ansicht nach, dass die Produktkennzeichnungen eindeutig und verständlich sind und Verbrauchern beim Einkauf die Auswahl erleichtern. Zudem sollten Produktname und Bezeichnung so gewählt sein, dass Ersatzprodukte nicht mit dem Original – also beispielsweise mit Fleischerzeugnissen – zu verwechseln sind. Entsprechend bearbeiten wir im Portal Lebensmittel, die nicht eindeutig als vegetarisch oder vegan erkennbar sind.
Zur Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel fehlen aus unserer Sicht aber noch umfassende Verbraucherstudien zu der Frage, welche Bezeichnungen und Aufmachungen für die Auswahl solcher Produkte besonders hilfreich sind.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Über manche Beiträge hier kann man ja nur den Kopf schütteln.
Es wäre natürlich fatal, wenn Otto Normal oder Lieschen Müller anstatt des 99 Cent Geflügelsalats aus Massentierhaltung aus Versehen ein Produkt ohne Fleisch verzehren würde, das wäre ja gefährlich - NICHT!
Und wie der Name schon sagt: „VEGETARISCH“ oder „VEGAN“... Wer da noch Fleisch erwartet, dem kann gelinde gesagt nicht mehr geholfen werden... Absurde Diskussion! Wenn „vegetarisch“ oder „vegan“ auf der Verpackung oder gar in der Verkehrsbezeichnung und dem Fantasienamen steht - da ist ja wohl Verwechslungs“Gefahr“ ausgeschlossen! Ob man solche hochverarbeiteten Produkte (mit oder ohne Fleisch) benötigt, sei hier mal dahin gestellt... übrigens, im Fleisch-/Leberkäse ist auch gar kein Käse, im Bierschinken kein Bier, im Lachsschinken kein Lachs, in der Bockwurst kein Bock, in der Bärchenwurst keine Bären und Achtung: in der Kinderschokolade gar keine Kinder! Und das ganz ohne eindeutigem Hinweis! Wenn das mal nicht täuschend ist... *Achtung, Ironie*
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